Fundament nicht gleich Fundament nicht gleich Bodenplatte
Ein Fundament wird für zahlreiche Bauvorhaben benötigt. Dazu gehört das Fundament für den Briefkasten ebenso wie das Fundament für eine Hebebühne. Aber eben auch große, technisch anspruchsvolle Fundamente wie die Gründung für Gebäude. Auch die Bodenplatte gehört dazu und muss nicht zwangsläufig mit dem Fundament übereinstimmen. Um das besser beleuchten zu können, zunächst die Unterscheidung nach den Bauformen von Fundamenten:
- Punktfundament
- Streifenfundament
- Plattenfundament
Sehr stark eingeschränkt wäre sogar das Punktfundament für ein Gebäude geeignet. Dann müssen die Voraussetzungen (hydrogeologische Gegebenheiten, Traglasten des Gebäudes usw.) optimal zueinander passen. Bei einem Fundament auf Lehmboden wäre das sicher nicht der Fall.
Typische Ausführungen von Gebäudefundamenten
Daher werden Fundamente heute in der Regel als Streifenfundamenten oder einem Plattenfundament ausgeführt. Für den Laien dürfte aber bei der Betrachtung der Gründung in der Baugrube alles ein Plattenfundament sein, denn die Übergänge sind fast buchstäblich fließend. Wird das Fundament eines Gebäudes als Streifenfundament ausgeführt, so ist im Anschluss die Bodenplatte zu erstellen.
Ein „offener“ Boden, wie zum Beispiel der mit Bauschutt oder Schotter verdichtete, ansonsten lose Boden in einem Keller ist heute nicht mehr üblich. Stattdessen wird dann auch bei Streifenfundamenten der gesamte Grundriss im Anschluss noch mit einer Bodenplatte versehen. Der Unterschied zu einem Plattenfundament ist klar.
Das flächige Plattenfundament …
Das Plattenfundament nimmt die einwirkenden Lasten in seiner Gesamtheit auf, verteilt sie auf die Fläche der Platte und leitet sie dann ins Erdreich ab. Entsprechend muss das Plattenfundament hohen Ansprüchen genügen, was sowohl die Dimensionierung als auch die Qualität des Betons betrifft.
… versus der Bodenplatte ohne Fundamentaufgaben
Die Bodenplatte ohne die Funktion eines Fundaments dagegen stellt lediglich eine Abdichtung dar, die keinerlei Lasten abführen muss. Das heißt aber nicht, dass beispielsweise die bereits erwähnte Abdichtung oder auch das Dämmen wie bei einem Fundament so nicht erfolgen könnte.
Ein Merkmal einer solchen Bodenplatte, die nicht als lastabtragendes Fundament genutzt wird, besteht darin, dass die Stärke der Platte oft wesentlich geringer als der Streifenfundamente ist. Zudem kann gegebenenfalls auch Ortbeton oder Baustellenbeton benutzt werden. Ein Grund, ein Fundament als Streifenfundamente mit einer zusätzlichen Bodenplatte auszuführen, liegen vor allem in den Baukosten begründet.