Fundament nachträglich einbauen bei Gebäuden: Gegebenheiten feststellen
So viel sei bereits vorab geschrieben: wir können Ihnen hier keine pauschale Lösung anbieten, bei einem Bestandsgebäude nachträglich ein Fundament einzubauen. Die Problematik beginnt schon bei scheinbar ganz einfachen Punkten:
- Alter (Baujahr oder Bauzeit) des Gebäudes
- Art der Gründung
- Grund für das nachträgliche Fundament
- komplett nachträgliches Fundament oder Fundamenterweiterung
Entscheidend, welches Fundament vorhanden oder nicht vorhanden ist
Wenngleich oftmals regional speziell definiert, hängen Bauzeit und Art des Fundaments stark zusammen. Bei Gebäuden aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts oder noch älter kann ein Natursteinfundament ebenso vorhanden sein wie gar kein Fundament. Das Natursteinfundament besteht in der Regel aus losen Natursteinen.
Was als Fundament nachträglich einbauen: Bodenplatte oder Fundament
Dabei spielt nun eine Rolle, was Sie als Fundament bezeichnen. Denn viele Hausbesitzer meinen damit eine eventuelle Bodenplatte, die dann den Grundriss des Gebäudes bzw. die einzelnen Räume umfassen soll. Hier sei gesagt, dass es bei Fehlern dazu kommen kann, dass durch die so entstehende Belastung das Natursteinfundament unter Druck gerät und einzelne Steine buchstäblich herausbrechen bzw. wandern. Die Statik des Gebäudes ist dann insgesamt gefährdet.
Warum überhaupt ein Fundament nachträglich einbauen?
Damit kämen wir auch schon zu den Gründen, weshalb überhaupt ein Fundament nachträglich eingebaut werden soll. Zu den häufigsten Gründen gehört der Versuch, ein nasses Gebäude trocken zu bekommen, eine solide Basis für eine Fassadenverkleidung (Wärmedämmverbundsystem, Klinker usw.) zu bekommen oder bereits erfolgte Bewegungen (Setzrisse) des Gebäudes.
Das Verbreitern bestehender Fundamente (Streifenfundamente)
Bei einem Natursteinfundament kennen Sie die Problematik bereits. Bei Streifenfundamenten ist es nur mit großem Aufwand möglich, diese zu verbreitern. Dazu werden Ringbalken aus Beton angelegt und mit Spannankern mit dem alten Fundament verbunden und entsprechend massiv gespannt. Das kann aber ebenfalls die Statik beeinträchtigen.
Das Unterfangen bestehender Fundamente
Die häufiger angewandte Technik ist dann das Unterfangen eines bestehenden Fundaments. Dabei wird ein Fundament unter das bestehende Fundament gelegt. Aber auch hier muss die Statik entsprechend geprüft werden. Das führt zu dem Punkt, dass um das Gebäude herum zunächst freigelegt werden muss, um zu erkennen, wie der Aufbau tatsächlich ist.
Hydrogeologisches Bodengutachten vor dem Fundament
Darüber hinaus sollte zwingend ein hydrogeologisches Bodengutachten erstellt werden. Denn das neue Fundament soll schließlich wieder sicher gründen. Dazu ist es auch bei jüngeren Bestandsgebäuden häufig nötig, vor dem nachträglichen Einbau eines Fundaments die Gegebenheiten zu prüfen.
Häufige Gründe für Überlegungen zu einem nachträglichen Fundament
Alleine das veränderte Verbrauchsverhalten von Trinkwasser hat in vielen Regionen zu einem maßgeblichen Anstieg der Grundwasserpegel geführt. Einst richtig erstellte Bodengutachten sind damit hinfällig. Damit dann nicht selten auch die einst hergestellte Gründung des Fundaments.