Ein kleines Gartenhaus braucht keine Baugenehmigung
Für ein Gartenhaus mit weniger als 30 m³ Bruttorauminhalt ist keine Baugenehmigung erforderlich. Ausnahmen bestehen, wenn es eine integrierte Toilette oder einen Aufenthaltsraum enthält. Als baugenehmigungsfreies Gartenhaus können also nur Bauten bezeichnet werden, die der Aufbewahrung von Gartengeräten und Outdoor Einrichtung dienen, nicht aber dem Aufenthalt und dem gemütlichen Beisammensein im Garten. Eine Feuerstelle darf in einem solchen Gartenhaus ebenfalls nicht vorhanden sein. Ebenso sollte der Abstand zu Gartennachbarn eingehalten und nicht unterschritten werden. Hessen hat hier im Vergleich zu anderen Gemeinden noch lockere Bestimmungen, aber ein zu nah an das Nachbargrundstück gebautes Gartenhaus kann schnell zu Ärger führen. Vor allem, wenn sich die Gartennachbarn beschweren, schaltet sich das Bauamt ein und kann den Rückbau oder die Versetzung des Gartenhauses fordern.
Besonderheiten bei vereinszugehörigen Gärten
Neben der Baugenehmigung können beim Bau von Gartenhäusern in Hessen noch weitere Faktoren eine Rolle spielen. Im Schrebergarten muss man besonders aufpassen und nicht nur die Bauvorschriften des Landes, sondern auch die besonderen Auflagen des Vereins beachten. Vor allem bei größeren Gartenhäusern sollte man sich vor dem Kauf absichern.