Was lässt sich mit einer Glas Versicherung absichern?
Diese Versicherung greift für Glasbruch im und am Gebäude. Wichtig ist vor allem, dass sich das entsprechende Glas vor Ort, also direkt an oder in dem versicherten Haus, befindet. Hier ein Überblick über die im Normalfall mitversicherten Gläser:
Zu versichernde Mobiliarverglasungen
- Gläser an Vitrinen
- Küchenfronten aus Glas
- Gläserne Einlegeböden
- Glasscheiben an Bilderrahmen
- Wandspiegel
- Standspiegel
- Ofenverglasungen
- Verglasungen von Gas- oder Elektrogeräten
- Glasplatten
Zu versichernde Gebäudeverglasungen
- Fensterglas
- Glastüren
- Glaseinsätze in Türen
- Balkon- und Terrassenverglasungen
- Wintergärten
- Glaswände
- Glasdächer
- Glasdecken und gläserne Lichtschächte
- Wetterschutz-Vorbauten
- Duschkabinen
- Glastische
- Glasbrüstungen
- Sonnenkollektoren
Welche Kosten sind in der Glas Versicherung gedeckt?
Die Versicherung gegen Glasbruch sichert nicht nur den reinen Sachschaden ab. Im Normalfall sind auch die Aufräumkosten gedeckt, denn bei großflächigem Glasbruch kann durchaus einige Arbeit anfallen. Beglichen werden außerdem folgende Kosten:
- Notverglasungen oder andere notwendige Verschließungen
- Transport- und Entsorgungskosten im notwendigen Rahmen
Gesondert versicherbare Kosten
Es besteht die Möglichkeit, die Erneuerung dekorativer Verzierungen in die Versicherung mit hineinzunehmen, wie zum Beispiel eine Glasmalerei, eine Beschriftung oder ein handmattiertes Muster.
Zusatzleistungen wie beispielsweise Gerüst- und Krankosten für die Montage der neu einzubauenden Glaselemente lassen sich ebenfalls gesondert versichern. Auch andere Nebenkosten wie das zeitweise Entfernen von Gegenständen, die das Anbringen von Ersatzglas verhindern, sind versicherbar.
Wann ist ein Glas nach Versicherungsrecht beschädigt?
Die Versicherung für Glas greift dann, wenn ein Glasobjekt einen Schaden erleidet, der sich von der Vorder- bis zur Rückseite zieht. Damit ist der Querschnitt des Glases betroffen. Das gilt nicht nur für einen Bruch, sondern auch für einen Riss oder Sprung.
Was ist nicht mit abgesichert?
Kein Versicherungsschutz besteht für rein oberflächliche Beschädigungen wie Kratzer und Ausbrüche. Auch Undichtigkeiten von Randzonen bei Isolierverglasungen sind im Regelfall nicht versichert.
Einbruchdiebstahl und Brand werden entweder durch die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung abgedeckt. Darum greift auch in diesen Fällen die Glasversicherung nicht.
Außerdem ist die Begleichung von Schäden ausgeschlossen, die durch innere Unruhen, Krieg oder Kernenergie verursacht werden. Diese Schadensursachen sind im Normalfall auch nicht in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung enthalten.
Welche Gläser sind nicht mit versichert?
Eine Glasbruchversicherung beinhaltet nicht die Absicherung von Geschirr, Handspiegeln, Hohlglas (wie z.B. Vasen), Brillen oder Leuchtmitteln. Auch Photovoltaikanlagen genießen in diesem Zusammenhang keinen Versicherungsschutz.
Glaselemente elektronischer Geräte fallen ebenfalls normalerweise nicht unter den Versicherungsschutz. Und selbstverständlich wird auch kein Schaden beglichen, der bereits bestand, bevor die Glasbruchpolice abgeschlossen wurde.
Beispiele für versicherte und nicht versicherte Schäden
- Ein Hausbewohner stolpert und fällt auf den Glastisch. Der Tisch und die Brille der Person zerbrechen. Die Glas Versicherung ersetzt die Kosten für den Glastisch, die Brille ist nicht mitversichert.
- Bei einem Sturm werden die Photovoltaik-Anlage und ein Dachfenster beschädigt. Die Versicherung zahlt das neue Dachfenster, für die Reparatur der Anlage kommt der Besitzer selbst auf.
- Ein Hängeschrank fällt in der Küche von der Wand, sämtliches Glasgeschirr ist zerstört. Hier handelt es sich um keinen Versicherungsschaden, denn Geschirr ist nicht der Glasbruchversicherung zugeordnet.
- Im Wintergarten fällt ein Standspiegel um und zerstört dabei die Verglasung. Auch der Spiegel geht zu Bruch. Beide Glasschäden begleicht im Regelfall die Glasversicherung.