Glühlampenverbot
Nach den EU-Vorgaben dürfen seit Ende 2012 keine Glühbirnen mehr eingesetzt oder verkauft werden. Das gilt natürlich nur für die klassischen Glühlampen mit Glühfaden. Andere Lampenarten sind davon nicht betroffen.
Das Verbot gilt grundsätzlich in allen EU-Ländern, wird aber nicht in allen Ländern gleich streng umgesetzt.
Gründe für das Verbot
Mit einem Beschluss im Jahr 2007 sah die EU-Kommission einen schrittweisen Abbau von Glühlampen vor, bis zum kompletten Verbot mit Ende 2012. Gründe dafür war die geringe Energieeffizienz von Glühbirnen.
Technisch gesehen ist die klassische Glühbirne längst überholt. Lediglich 5 % der aufgenommenen elektrischen Energie werden bei einer klassischen Glühbirne tatsächlich in Licht umgewandelt. Das ist eine äußerst geringe Effizienz und bedeutet enormen Stromverbrauch, insbesondere wenn man den Stromverbrauch für Licht bundesweit insgesamt betrachtet.
In vielen Fällen haben auch die Stromkosten den Kaufpreis einer Glühbirne schon bei weitem überschritten, selbst wenn die Lebensdauer einer üblichen Glühlampe weit geringer war als die moderner LED-Leuchten.
Alternative Leuchtmittel
Immer noch erhältlich sind Energiesparlampen, die ökologisch allerdings auch nicht unbedenklich sind. Ihr Stromverbrauch ist zwar um 80 % geringer als der einer klassischen Glühbirne, dafür enthalten sie aber giftiges Quecksilber.
Eine Entsorgung über den Hausmüll könnte daher schwere Umweltschäden verursachen, ebenso wie bei Leuchtstoffröhren. Beide dürfen daher nur im Wertstoffhof entsorgt werden, bei Entsorgung über den Hausmüll können bis zu 1.000 EUR Bußgeld drohen.
Preise von alten und neuen Leuchtmitteln
Leuchtmittelart | Preis ca. | Lebensdauer |
---|---|---|
klassische Glühbirne, 100 W | ca. 0,70 EUR | 1.000 Stunden |
Energiesparlampe | ca. 2 EUR | 10.000 Stunden |
LED-Leuchten | ab ca. 2 EUR, teilweise bis zu 7 EUR | 20.000 – 50.000 Stunden |