Grundsteuer – was ist das überhaupt?
Die Grundsteuer für Immobilien und Grundstücke wird von der jeweiligen Gemeinde erhoben und stellt die wichtigste und bedeutendste Steuereinnahme dar. Die Höhe der Grundsteuer wird ebenso von der Gemeinde bestimmt wie eventuelle Veränderungen der Satzungen. Besitzen Sie ein Einfamilienhaus, bezahlen Sie in den meisten Gemeinden eine Grundsteuer für das Grundstück; bei Wohnungsbesitzern wird die Fläche der Wohnung herangezogen.
Von wem und wann muss sie bezahlt werden?
Für die Grundsteuer kommt der im Grundbuch eingetragene Besitzer des Hauses oder des Grundstücks auf. Gibt es weitere Eigentümer, wird der fällige Steuerbetrag aufgeteilt; im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Eigentümers muss der Betrag unter dem Rest aufgeteilt werden.
Geht es um den Zeitpunkt der Zahlung, wird meist eine vierteljährliche Zahlweise gewählt. Sie können aber auch beantragen, die Summe in einer Überweisung zu entrichten; sie erfolgt meist am 1. Juli des Jahres.
Wie ermittelt man die Grundsteuer?
Bauen Sie ein neues Einfamilienhaus, so muss die fällige Grundsteuer erst noch ermittelt werden. Im ersten Schritt erfolgt eine Feststellung des Finanzamtes über den Einheitswert, den Sie in einem Bescheid erhalten. Steht der Einheitswert fest, so muss der Grundsteuermessbetrag errechnet werden. Dazu wird der Einheitswert mit der Grundsteuermesszahl multipliziert.
Liegen der Gemeinde diese Bescheinigungen vor, kann sie die Grundsteuer Ihres Einfamilienhauses ( beziehungsweise des Grundstücks ) individuell ermitteln. Mithilfe der genannten Bescheinigungen ist es im Falle einer Vermietung möglich, den Betrag auf die Mieter umzulegen.
Kalkulation des Beispiels
Das Einfamilienhaus unseres Beispiels wird auf einem Grundstück mit einem Wert von 40.000 Euro errichtet. Die maßgebende Steuermesszahl liegt bei 0,35 %, was einem Betrag in Höhe von 140 Euro entspricht. Nun kommt es auf den Hebesatz der Gemeinde an, der stark variiert; während er in Berlin etwa 800 % beträgt, fallen in Hamburg lediglich 200 % an. Bei einem Hebesatz von 200 % fällt eine jährliche Grundsteuer in Höhe von 280 Euro an.
Was tun, wenn die Berechnungen fehlerhaft erscheinen?
Da von dem Einheitswertbescheid die Berechnung der Grundsteuer abhängt, sollte dieser von den zuständigen Behörden gewissenhaft ermittelt werden. Sind Sie der Meinung, dass dies nicht getan wurde, können Sie Einwände beim Finanzamt einreichen. Auch gegen den Steuermessbetragsbescheid und den Grundsteuerbescheid können Sie vorgehen.