Gesetze, Regeln und Vorschriften sichten
Wenn die Gestaltung der Grundstücksgrenze ansteht, sollten zuerst die baurechtlichen Gegebenheiten und Vorschriften geprüft werden. Wenn alle Einschränkungen bekannt sind, ist das konkrete Planen praktischer Schritte möglich. Gegebenenfalls wichtig sind auch Verhandlungen mit Nachbarn über Zugeständnisse und eventuelle gemeinsame Grenzanlagen.
In folgenden Gesetzen und Verordnungen finden sich Regeln zu Grundstücksgrenzen:
- Landesbauordnung als Teil des Bauordnungsrechts
- Bebauungs- und/oder Ordnungsplan
- Baugesetzbuch
- Nachbarschaftsrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Baunutzungsverordnung
- Einfriedungssatzung
- Gegebenenfalls Umweltrecht
- Gegebenenfalls Baumschutzverordnung
Grenzmarkierungen und Vermessung
Als erster Schritt empfiehlt sich das Überprüfen, ob die Markierungen an der Grundstücksgrenze vorhanden sind und ob deren Positionen mit denen im Kataster eingetragenen Grenzen identisch sind. Nur so kann verhindert werden, dass es beim späteren Gestalten zu Fehlern kommt.
Einfriedungspflicht und Ortsüblichkeit
Idealerweise wird aus den relevanten Regelwerken eine Liste der unvermeidlichen Vorgaben bezüglich Einfriedungspflicht und Ortsüblichkeit erstellt. Hier sollten auch möglicherweise aufgeführte Bäume und Pflanzen vermerkt werden, wenn eine bepflanzte Grundstücksgrenze geplant wird.
Gemeinsame oder getrennte Grenzanlagen
Mit dem jeweiligen Nachbarn sollte angestimmt werden, ob eine gemeinsame oder getrennte Grenzanlage entstehen soll. Eine Hecke als Grundstücksgrenze oder ein Zaun als Gemeinschaftseigentum hebt Abstandsregeln auf. Bei getrennter Gestaltung müssen Abstände entsprechend der baurechtlichen Vorgaben eingehalten werden oder gegebenenfalls spezielle Einwilligungen vom Nachbarn eingeholt werden.
Arten der Einfriedungen und Gestaltungsideen
Als Einfriedungen kommen Gabionen, Hecken, Mauern oder Zäune in Betracht. Auch hier sollte auf die Ortsüblichkeit geachtet werden. Zu bedenken ist auch der Schutz vor Haus- und Kleintieren, die auf dem eigenen Grundstück Schäden anrichten können oder Kot hinterlassen. Je nach Wohnsituation und Lage kann auch Einbruchsschutz hohe Priorität genießen.
Öffnungen und Zufahrten
An Grundstücksgrenzen müssen die Zufahrten geplant werden, wobei auch auf Straßenlaternen, Bürgersteige und Hydranten geachtet werden muss. Zudem müssen Bauwerke und Bepflanzungen gegebenenfalls auf Verkehrssicherheit wie an Grundstücksecken geprüft werden.
Bestandsschutz für Bauwerke und Pflanzen
Frische Bepflanzungen genießen mit Ablauf des fünften Jahres Bestandsschutz. Bis zu diesem Zeitpunkt können Einsprüche durch Nachbarn geltend gemacht werden.
Überschwemmungen und Wasserfestigkeit
Bei unebenem oder geneigtem Gelände kann der Befestigung an den Grundstücksgrenzen besondere Bedeutung zukommen. Die Absicherung des Geländes gegen Abrutschen muss durch entsprechende bauliche Maßnahmen an der Grundstücksgrenze erfolgen.
Himmelsrichtungen und Wettereinfluss
Einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Gestaltung der Grundstücksgrenze haben die Witterungseinflüsse. Bei der Art und Höhe der Grenzbebauung sollte an Schattenwurf und Windschutz gedacht werden.