Der Ehevertrag regelt die Gütertrennung
Der Ehevertrag besiegelt unter anderem die Gütertrennung eines Ehepaares. Einen solchen Vertrag können Sie schon vor der eigentlichen Eheschließung besiegeln, aber auch jederzeit danach.
Vor allem dann, wenn sich in der Ehe die äußeren Umstände ändern, lohnt es sich, noch einmal über die rechtlichen Grundlagen nachzudenken. Dies ist zum Beispiel beim Erwerb einer Immobilie der Fall oder wenn sich größere Veränderungen des Einkommens ergeben.
Auch bei anstehender Selbständigkeit oder der Geburt eines Kindes sind Änderungen im Ehevertrag manchmal von großem Nutzen. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten!
Zugewinngemeinschaft versus Gütertrennung
Rechtlich gesehen handelt es sich bei einem Ehepaar ohne andere vertragliche Regelung um eine Zugewinngemeinschaft, d.h. die beiden teilen sich nach einer Scheidung alles hinzugewonnene Vermögen per Zugewinnausgleich.
Scheidet einer der beiden Partner für eine Weile aus dem Erwerbsleben aus, zum Beispiel um sich um die Kinder zu kümmern oder aufgrund einer Krankheit, gleicht die Regelung der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft den Vermögensrückstand gegenüber dem Partner nach Scheidung wieder aus.
Die Gütertrennung unterbindet eben diesen Zugewinnausgleich nach der Scheidung, jeder Ehepartner erwirtschaftet und behält sein eigenes Vermögen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn beide Partner arbeiten gehen und für sich selbst sorgen können.
Die Kosten für die Gütertrennung im Ehevertrag
Die Gütertrennung muss schriftlich über einen Notar vereinbart werden, um wirksam zu werden. Hierbei fallen Kosten an, die sich nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte und Notare richten.
Die im Vertrag aufgeführten Summen bestimmen die Kosten für den Ehevertrag mit Gütertrennung. Das heißt, dass Sie den Notar entsprechend Ihres Vermögens bezahlen: Je mehr Sie besitzen, desto teurer wird die Gütertrennung.
Besitzt das Ehepaar ein gemeinsames Reinvermögen von 50.000 EUR, kostet die Gütertrennung nach derzeitigem Stand 264 EUR. Bei einem fünfmal so hohen Vermögen zahlen die beiden bereits 1.100 EUR. Die Mehrwertsteuer kommt neben den Schreibgebühren noch hinzu.
Kostenbeispiel für eine vertraglich vereinbarte Gütertrennung
Ein junges Paar besitzt ein Vermögen von zusammen 50.000 EUR. Die beiden möchten heiraten und schließen im Voraus einen Ehevertrag mit Gütertrennung ab.
Kostenübersicht | Preis |
---|---|
1. Notargebühr | 264 EUR |
2. Schreibgebühr | 30 EUR |
Gesamt | 294 EUR |
Kosten sparen bei der Gütertrennung
In jungen Jahren haben die meisten Menschen noch nicht besonders viel Vermögen angehäuft. Darum lohnt es sich, den Ehevertrag frühzeitig abzuschließen, bevor die Karriere richtig Fahrt aufnimmt.