Begrenzt motorische Einschränkungen
In der DIN 18040-2 werden im zweiten Teil Wohnungen für Menschen mit Sehbehinderungen oder sogenannten begrenzt motorischen Einschränkungen beschrieben. Dabei handelt es sich in den Beschreibungen der Treppen sowohl um Innentreppen als auch um Treppen im Außenbereich auf dem Grundstück.
Handläufe und Barrierefreiheit
Um die Barrierefreiheit zu erreichen, muss eine Treppe beidseitig mit Handläufen ausgestattet sein. Diese müssen natürlich sicheren Halt bieten. Der Handlauf sollte Halterungen besitzen, die von der Unterseite her angebracht sind. Das verhindert eine Unterbrechung beim Gehen, die bei einem Handlauf nicht gestattet ist.
Während bei normalen Treppen ein eckiger Handlauf zwar nicht gern gesehen wird, er aber durchaus erlaubt ist, darf bei einem barrierefreien Handlauf nur eine runde oder ovale Stange als Handlauf verwendet werden.
Material
Wenn Kunststoff verwendet wird, sollte es möglichst rutschsicher sein. Dazu gibt es spezielle Materialien, die einen sehr guten Grip bieten. Ansonsten sind Handläufe aus glattem Holz oder Metall gut geeignet für barrierefreie Treppen. Bei Verwendung von Holz sollte auf eine astarme Sorte geachtet werden.
Wichtige Fakten in Kürze zusammengefasst:
- Höhe Handlauf zwischen 85 und 90 Zentimeter
- beidseitig angebrachter Handlauf
- gut zu umgreifen und griffsicher
- Durchmesser rund oder oval
- Durchmesser zwischen 3,00 und 4,5 Zentimetern
- Handlauf muss lotrecht über der Stufenkante angebracht sein
- Handlauf darf nicht unterbrochen werden
- an Podesten muss Handlauf weitergeführt werden
- das Handlaufende muss mindestens 30 Zentimeter waagerecht weitergeführt sein
- das Handlaufende darf nicht frei in den Raum ragen und muss abgerundet sein