Hartz 4 als Arbeitslosen- und Sozialhilfe
Es kann jeden treffen. Eine plötzliche Krankheit, Kündigung durch den Arbeitgeber, weil der Kosten einsparen muss, und viele weitere Gründe. Niemand muss in Deutschland dann unter der Brücke campieren. Vielmehr übernehmen die Ämter die Zahlungen. In Verbindung mit dem Arbeitslosengeld II ist das Hartz IV. Während es den meisten Empfängern noch klar ist, wie das Abrechnungssystem bei der eigentlichen Miete funktioniert, gibt es bei den Nebenkosten oftmals Unklarheiten.
Die Betriebskosten unter Hartz 4
Ausgelöst werden diese Fragen dadurch, dass bestimmte Nebenkosten bereits im Hartz-IV-Satz enthalten sind, gleichzeitig aber immer wieder darauf hingewiesen wird, dass auch die Nebenkosten übernommen werden. Andere Informationen lauten dann wieder, dass es keine zusätzlichen Gelder gibt, weil Kosten wie Strom ja bereits bezahlt werden über den regulären Satz.
Unterscheidung der Betriebskosten
Dieses Verwirrspiel hängt mit den unterschiedlichen Betriebskosten zusammen. Diese werden in zwei Kategorien unterteilt.
- die warmen Betriebskosten (oder Nebenkosten)
- die kalten Nebenkosten (oder Betriebskosten)
Die warmen Betriebskosten
Die Warm-Nebenkosten sind Wasser, Warmwasser Heizkosten und Strom. Diese Kosten werden zum Teil mit der monatlichen Hartz-IV-Auszahlung geleistet: Warmwasserbereitung und Strom sind enthalten (ausgenommen Heizstrom). Allerdings gibt es in Deutschland (Bayern) ein Pilotprojekt, das ähnlich strukturiert ist wie der Sozialtarif der Telekom. Entweder erfolgt eine Abrechnung vom Warmwasser nach der Quadratmeterzahl der Wohnung oder aber nach Personen. Für Warmwasser liegt der Satz bei circa 9 Euro. Oder es werden rund 18 Prozent von den gesamten Heizkosten abgezogen.
Die kalten Nebenkosten
Zu den kalten Nebenkosten zählen alle weiteren Betriebskosten
- Grundsteuer
- Schornsteinreinigung
- Versicherungen
- Gartenpflege
- Hausreinigung
- Hausmeister
- Straßenreinigung
- Müllabfuhr
- Wartungsarbeiten
- Fahrstuhlwartung
- Beleuchtung
- sonstige Betriebskosten
Hartz IV bei Wohneigentum
Da natürlich auch Besitzer von Wohneigentum in Hartz 4 rutschen können, werden die Nebenkosten hier etwas an das Hausgeld angeglichen. Dazu kommen also beispielsweise Gebäudeversicherungen oder Zinsen aus der Immobilienfinanzierung – nicht aber die Finanzierung selbst.
Abgerechnet wird nach Pauschalen
Dabei werden dem Amt nicht die tatsächlich fällig gewordenen Nebenkosten vorgelegt. Vielmehr gibt es wieder Regelsätze, die von Bundesland zu Bundesland, aber auch von einer Stadtverwaltung zur nächsten unterschiedlichen festgelegt werden. Die jeweils festgelegten Pauschalen werden dann an Sie ausbezahlt.
Die Wohnungsgröße bei Hartz
Natürlich fallen die Nebenkosten zwischen unterschiedlich großen Wohnungen verschieden aus. Daher muss auch der Wohnraum an die Situation angepasst werden. Grob lässt sich sagen, dass die Ämter den durchschnittlichen Mietpreis für folgende Wohnungen übernehmen.
- 1 Person: circa 50 qm
- ab der zweiten Person: je nach Region durchschnittlich 10 bis 15 qm mehr
Bestands- und Neumietverträge
Lediglich bestehende Mietverträge größerer Wohnungen, die schon entsprechende Laufzeiten haben, müssen nicht sofort aufgegeben werden. Allerdings gibt es auch Schonfristen, nach deren Ablauf dann doch der Wechsel in eine kleinere Wohnung ansteht. Schließlich sind ja auch die Nebenkosten davon abhängig. Pauschal lassen sich dazu aber keine Informationen geben, da die Ämter immer individuell entscheiden.