Begehbarkeit muss garantiert sein
Die Maße der Europalette sind für jedes Bauteil definiert. Die Gesamthöhe einer Flachpalette beträgt 14,4 Zentimeter und setzt sich aus vier Aufbauteilen zusammen. Die Deckbretter und die Querbretter müssen eine Stärke von 22 Millimetern haben, wobei bei den Querbrettern eine Toleranz von plus drei Millimetern zugelassen ist.
Die Klötze müssen exakt 78 Millimeter ohne Toleranz aufweisen und garantieren die Einfahrhöhe für Hubwagen, Gabelstapler und Ameise. Die Bodenbretter müssen wiederum 22 Millimeter mit einer Toleranz von zwei Millimetern haben. Daraus resultiert eine Gesamthöhe der Europalette von 14,4 bis 14,9 Zentimetern.
Höhe, Gewicht und Bepackung
Durch die Festlegung der Maße jedes Bauteils bewegt sich das Gewicht von Europaletten in einem kleinen Toleranzbereich. Dazu kommt eine genau kalkulierbare Größe, die den Platzbedarf an Standfläche standardisiert definiert.
Toleranzen in der Höhe sind möglich, weil Europaletten in den meisten Fällen nicht aufeinandergestapelt werden. Die meisten Transportunternehmen und Spediteure bieten als maximale Bepackungshöhe 1,80 bis 2,50 Meter an. Diese Toleranzen sind nur bei Flachpaletten möglich.
Gitterboxen und Aufsatzrahmen
Die ebenfalls standardisierten Gitterboxpaletten aus Stahl haben mit 97 Zentimetern eine exakt vorgeschriebene Höhe ohne Toleranzbereich. Die Gitterboxen werden häufig aufeinandergestapelt und müssen daher die logistischen Voraussetzungen für eine immerwährende „Gleichbehandlung“ aufweisen. In sogenannten Blocklagern werden bis zu sieben Gitterboxpaletten übereinandergestapelt.
Als Zubehör für Flachpaletten in Europaletten-Norm gibt es Aufsatzrahmen, die im Normalfall die Höhen von zwanzig, vierzig oder fünfzig Zentimeter haben. Durch Steck- und Scharniersysteme kann die Höhe entsprechend des Ladeguts angepasst werden und Höhen bis zur maximal zugelassenen Gesamthöhe der Europalette mit oder ohne Deckel montiert werden.