Keine Neuerrichtung von Klärgruben mehr
Eine neue, EU-weit gültige Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, dass für die Aufbereitung von Abwasser nur noch Anlagen verwendet werden dürfen, die über eine biologische Abwasserreinigungsstufe verfügen.
Damit sollen künftig Gewässer und Böden besser vor stark nitratbelasteten Abwässern, wie sie aus Klärgruben kommen, geschützt werden. Bestehende Anlagen können in manchen Fällen umgerüstet werden, ein Neubau einer Klärgrube wird aber wasserrechtlich nicht mehr genehmigt.
Kosten für alternative Anlagentypen
Zwischen den Kleinkläranlagen-Arten liegen die Kosten für Errichtung, Betrieb und Wartung teilweise sehr weit auseinander. Eine weitere Rolle spielen aber auch die örtlichen Gegebenheiten und die geforderte Reinigungsklasse, die mit berücksichtigt werden müssen.
Errichtungskosten
Im Hinblick auf die Errichtungskosten stellen in den meisten Fällen Pflanzenkläranlagen eine sehr günstige Alternative dar. Sie haben jedoch einen hohen Flächenbedarf. Auch können sie nicht in allen Fällen die geforderten Reinigungsleistungen erbringen.
Am meisten verkauft werden SBR-Anlagen, die preislich etwa im Mittelfeld liegen.
Betriebskosten
Hinsichtlich der Betriebskosten sind Kleinkläranlagen ohne Strom die günstigste Alternative.
Pflanzenkläranlagen haben ebenfalls einen sehr geringen Betriebsaufwand und können auch ohne Strom betrieben werden. Zusätzlich ist im Vergleich zu mechanischen Anlagen auch der Wartungsaufwand sehr gering.