Mehrere Optionen gedanklich durchgehen
Ungenutzter Raum unter dem Dachfirst lässt sich auch auf unkonventionelle Art nutzen, wenn ein wenig kreative Planung vorausgeht. Bei einem kleinen Dachboden handelt es sich oft um nicht viel mehr als einen Spitzboden. Zuerst sollten folgende Ansätze durchdacht werden:
1. Soll der Dachboden vergrößert werden?
2. Ist nach der Dämmung nicht ausreichend Platz für die Nutzungsabsicht?
3. Kann oder könnte die Zwischendecke geöffnet und herausgenommen werden?
4. Lassen sich Fenster einbauen?
5. Ist Gebälk des Dachstuhls wie Kehlbalken und Spannriegel „im Weg“?
Um einen kleinen Dachboden zu vergrößern, muss die Dachdeckung geöffnet werden und eine Attika, ein Balkon, Gaube oder Loggia vorgebaut werden. Bevor weiteres Nachdenken über diese Idee erfolgt, sollte der örtlich geltende Bebauungsplan gesichtet werden. In ihm kann ein genereller Ausschluss solcher Baumaßnahmen formuliert sein.
Sollte ein Ausbau mit optisch wahrnehmbarer Veränderung des Daches möglich sein, bieten sich folgende Lösungen an:
- Gaube auf einer Seite oder gegenüberliegend auf beiden Seiten
- Dachbalkon mit Innenraumerweiterung durch Vorbau
- Umbaute oder teilweise umbaute Loggia
- Attika als Dacheinschnitt
Geschlossenen Dachboden oder Spitzboden ausbauen
Der Ausbau kann lediglich ein Öffnen des darunterliegenden Geschosses ausmachen. Die Zwischendecke wird, soweit statisch möglich, entfernt. Die so hinzugewonnene Raumhöhe bis zum First kann einfach die neue Decke bilden. Ein Galerieboden in Form einer Balustrade beziehungsweise Podests kann eine Art Mini-Maisonette schaffen oder ein Hochbett schaffen.
Bei allen Varianten ist wichtig, zu prüfen, ob sich Fenster einbauen lassen. Abgesehen von der dann wiederum eventuell erforderlichen Baugenehmigung ist das teilweise Abdecken des Dachs unvermeidlich. Bleibt der Ausbau auf Arbeiten von innen beschränkt, muss die Statik geprüft werden, aber als Baugenehmigung reicht meist eine reine Bauanzeige.