Warum hat das Warmwasser eine lange Vorlaufzeit?
Die Vorlaufzeit für Warmwasser kann aus verschiedenen Gründen zu lange sein. Eine der Ursachen kann beispielsweise am Druck des Trinkwasserleitungsnetzes oder an der Beschaffenheit der Rohre liegen. Als Mieter hat man in Bezug auf die Warmwasser-Vorlaufzeit eindeutige Rechte, die auf DIN-Normen und Mietrechtsgesetze zurückzuführen sind.
Was sorgt für eine zu lange Warmwasser-Vorlaufzeit?
Warmwasser möchte man idealerweise sofort bei Anforderung aus dem Hahn oder der Duschbrause bekommen. Das ist allerdings längst nicht immer so. Am schnellsten geht es noch bei dezentralen Warmwasseraufbereitern wie Boilern oder Durchlauferhitzern, die sehr nah an der jeweiligen Zapfstelle installiert sind.
Bei zentralen Warmwasseraufbereitungsmethoden kann bis zum Ausstoß des Wassers in der gewünschten Temperatur einige Zeit vergehen. Das hängt mit folgenden Faktoren zusammen:
- Länge der Rohrleitungen
- Innendurchmesser der Rohrleitungen
- Wärmeleit- und Speicherfähigkeit der Rohrleitungen
- Dämmung der Rohrleitungen
- Durchsatz der Entnahmearmatur
- Druckverhältnisse in der Wasseraufbereitungsanlage
Bei der Suche nach der Ursache für eine ungewöhnlich lange Warmwasser-Vorlaufzeit gibt es also einiges zu prüfen. Als Hausbesitzer sollten Sie zunächst sicherstellen, dass die Druckverhältnisse im Trinkwasserleitungsnetz stimmen. Wenn hier Missverhältnisse entstehen, kommt vor allem an den Zapfstellen, die weiter von der Warmwasseraufbereitungsanlage entfernten sind (in der Regel die in oberen Stockwerken), das Wasser mit zu wenig Druck an. In dem Fall muss gegebenenfalls ein hydraulischer Abgleich von Fachleuten durchgeführt werden.
Eine andere Sache ist die Beschaffenheit der Trinkwasserrohrleitungen. Länge, Material und Dicke bestimmen die Vorlaufzeit maßgeblich mit, allerdings auch die Vollständigkeit der Zirkulation und der der Wasserdurchsatz der einzelnen Armaturen. Der Austausch von Armaturen gegen durchsatzstärkere Modelle können die Warmwasser-Vorlaufzeit verringern.
Wie lange darf die Warmwasser-Vorlaufzeit dauern?
Als Mieter hat man in Bezug auf die Warmwasser-Vorlaufzeit recht eindeutige Rechte, die auf DIN-Normen und Mietrechtsgesetze zurückzuführen sind. Es gibt auch einige Präzedenzfälle, in denen Mieter wegen zu langer Warmwasser-Vorlaufzeiten eine Mietminderung von 5% monatlich erwirken konnten.
Nach der DIN 1988-200 gilt als Standard, dass nach maximal 30 Sekunden bei voller Öffnung der Entnahme-Zapfstelle eine Wassertemperatur von mindestens 55°C erreicht sein muss und nach 15 Sekunden eine Temperatur von 40°C. Darüber hinaus gilt nach § 535 Abs. 1 des BGB, dass der Vermieter dem Mieter die Mietsache „in einem zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand [] überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand [] erhalten“ muss. Was im individuellen Fall als „geeignet“ gilt, orientiert sich dabei immer an konkreten Vereinbarungen im Mietvertrag oder am aktuellen technischen Standard.