Gefährlichkeit von LED Leuchtmitteln
Grundsätzlich sind LED Lampen – im Gegensatz zu Energiesparlampen – ungefährlich und ungiftig. Eine besondere Entsorgung ist deshalb nicht zwingend aus Gefahrengründen vorgeschrieben.
Sollten Sie eine LED-Lampe einmal im Hausmüll entsorgen, stellt das zwar ein Vergehen dar, wird aber n (bei Energiesparlampen riskieren Sie schon bei einer einzelnen Lampe dagegen bis zu 400 EUR Bußgeld, bei mehreren Lampen können es bis zu 1.000 EUR werden). Das gilt aber nicht für Birnen oder Halogen-Leuchten, sondern nur für Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren.
Einstufung von LED-Leuchten
Vor dem Gesetz gelten LED-Lampen nicht als Leuchtmittel, sondern als Elektrogeräte. Für die Entsorgung gelten daher die Regelungen des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG).
Genauso wie andere Elektro-Altgeräte dürfen LEDs daher bestimmungsgemäß nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Recyclingsystem für LED-Leuchten
Da LED-Leuchten eine Vielzahl von Materialien enthalten, die wiederverwendet werden können, ist die Sammlung auch aus ökologischen Gründen sehr sinnvoll. So werden Ressourcen geschont, und die Entsorgung erfolgt auch wirklich umweltgerecht.
Mit Lightcycle wurde in Deutschland ein flächendeckendes Sammelnetz geschaffen, an dem auch größere Mengen (mehr als 50 Stück) problemlos abgegeben werden können. Bundesweit gibt es derzeit rund 9.000 Sammelstellen, die man auf der Webseite der Initiative findet (PLZ-Suche).
LEDs richtig entsorgen
Für die Entsorgung stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Wertstoffhöfe
- speziell gekennzeichnete Sammelstellen im Elektrogerätehandel (Händler sind teilweise verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen)
- an den Sammelstellen von Lightcycle
Die Entsorgung ist in jedem Fall kostenlos. Eine Entsorgung über den Hausmüll wird zwar derzeit nicht bestraft, ist aber gesetzlich unzulässig. Davon sollten Sie auf jeden Fall absehen.