Definition von Mehrfachbelegung
Mehrfachbelegung liegt immer dann vor, wenn an einem Schornstein mehrere voneinander unabhängige Feuerstätten betrieben werden. Feuerstätten sind im technischen Sprachgebrauch alle Heizungsanlagen oder Kaminöfen.
Geltende Normen
Für den Fall der Mehrfachbelegung gelten gleich mehrere Normen, die beachtet werden müssen.
- Die DIN V 18160 regelt die Voraussetzungen der Eignung der Abgasanlage
- Die DIN 13384 regelt die Berechnung der richtigen Dimensionierung
- Die DIN 18896 regelt neben der DIN EN 13240 und der DIN 13229, welche Feuerstätten für die Mehrfachbelegung geeignet sind und welche Sicherheitsprüfungen durchgeführt werden müssen, um diese Eignung zu bescheinigen.
Das Wesentliche in Kürze
Zuerst einmal muss die Abgasanlage – also der Schornstein – den geltenden Bestimmungen entsprechen. Die Dimensionierung muss so angelegt sein, dass sie „in jedem Betriebszustand ausreichend ist“.
Das nennt man feuerungstechnische Bemessung. Sie wird vom Schornsteinfeger durchgeführt.
Für die Mehrfachbelegung dürfen nur solche Geräte verwendet werden, die ausdrücklich dafür zugelassen sind und beim Hersteller die vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen absolviert haben. Ausgenommen sind davon aber alle Zeitbrandfeuerstätten, die „bestimmungsgemäß nur mit geschlossenen Türen betrieben werden dürfen“. Sie brauchen keinen Prüfungsnachweis und sind von vornherein geeignet.
Technisch sind Zeitbrandfeuerstätten solche Öfen, die nur vier bis sechs Stunden ununterbrochen betrieben werden können, bevor nachgelegt werden muss. Also die meisten herkömmlichen Kaminöfen.
Dauerbrandöfen müssen für die Mehrfachbelegung aber einen entsprechenden Prüfnachweis haben und als geeignet ausgewiesen sein.