Rasengitter aus Kunststoff für leichte Befestigungen
Die Industrie bietet Rasengitter oder -waben aus Kunststoff an, die eine Rasenfläche zwar befestigen, aber klare Grenzen in ihrer Belastbarkeit haben. Mehr noch als bei Rasengittern aus Beton sind die Kunststoffprodukte nur für eingeschränkte Befahrbarkeit geeignet. Für das Abstellen von Fahrzeugen eignen sie sich nur, wenn sie selten genutzt werden. Verbreitet sind die Varianten aus Kunststoff besonders als Bodenbefestigungen in Reitsportanlagen, wo die Rasengitter auch als Paddockplatten bezeichnet werden. Sonstige Einsatzarten von Rasengittern aus Kunststoff sind die Befestigung von abfallenden Flächen wie bei Böschungen, zur Fixierung von Dachbegrünungen und als Gehwegsbefestigung auf einer Rasenfläche, um den berüchtigten „Trampelpfad“ zu unterbinden.
Rasengitter aus Beton sind auch befahrbar
Im Gegensatz zu Rasengittern aus Kunststoff sind die erst in den 1960er-Jahren erfundenen Rasengitter aus Beton auch mit Fahrzeugen belastbar. Parkflächen für Wohnmobile, in Carports oder Auto-Abstellflächen erhalten hohe Versickerungseigenschaften und tragen hohe Gewichte. Während beim Material Kunststoff die offenen Rasenflächen weit über die Hälfte und meist sogar achtzig bis neunzig Prozent der Gesamtfläche ausmachen, ist bei Betonprodukten weniger als die Hälfte der Fläche Rasen. Die normierten Standard-Rasengitter werden in rechteckiger Form mit acht Löchern angeboten, deren Breite eine ausreichende Befahrbarkeit ermöglicht. Neben der klassischen Form produzieren Hersteller auch Waben- und Rhombenformen, die ähnlich tragfähig sind. Die Festigkeit der Rasengitter reicht für gelegentlich befahrene Hof- oder Garageneinfahrten aus, bei starkem Verkehr oder sehr schweren Fahrzeugen stößt die Belastbarkeit an ihre Grenzen.
Sie können durch geänderte Versiegelungsgesetze sparen
Besonders in den letzten Jahren haben immer mehr Kommunen die Berechnung von Abwasser pro Grundstück geändert. Da der Trend von der umfangreichen Versiegelung des Bodens weg geht hin zur Teilversiegelung, will der Gesetzgeber Anreize schaffen. Alle komplett versiegelten Flächen auf Ihrem Grundstück, also beispielsweise Stein- oder Betonplatten, werden als Abwasserproduzenten gewertet. Mittels Durchschnittswerten des Niederschlags pro Quadratmeter müssen Sie eine Flächenpauschale als Abwasser zahlen. Wenn Sie Rasengitter einsetzen, werden diese Flächen als teil- oder nichtversiegelt gewertet und Sie sparen teure Abwassergebühren.