In diesen Bundesländern ist die Wartung durch den Mieter Pflicht
Die Wartungspflicht ist bundeslandintern geregelt, nach derzeitigem Stand verlangen folgende Bundesländer in Mietswohnungen eine Wartung der Rauchmelder durch den Mieter:
Die Wartungspflicht kann auch im gegenseitigen Einverständnis auf den Vermieter übertragen werden – oder andersherum. Allerdings ist juristisch noch nicht geklärt, ob der Eigentümer einer Wohnung nicht zumindest immer teilhaftbar ist.
So funktioniert die Wartung eines Rauchmelders
Die Wartungspflicht durch den Mieter ist also in der Vielzahl der Fälle gegeben und das macht auch Sinn: Der eigentliche Bewohner besitzt stets Zugriff auf die Wohnung und bemerkt eventuell auch zwischen den einzelnen Kontrollintervallen, ob etwas nicht stimmt.
Die gesetzlich vorgeschriebene Wartung durch den Mieter sollte einmal im Jahr stattfinden. Jeder Rauchmelder besitzt einen Testknopf zur Funktionskontrolle, halten Sie diesen kurz gedrückt und warten Sie auf den Signalton.
Befreien Sie das Gerät außerdem von Verschmutzungen und achten Sie darauf, dass die Rauchöffnungen frei sind. Falls sich die Raumnutzung geändert hat, dann kontrollieren Sie auch, ob sich das Gerät noch immer an einer passenden Position befindet.
Weitere Ratschläge für die Wartung
Lesen Sie vor der eigentlichen Wartung die Betriebsanleitung Ihrer Geräte, denn dort finden Sie vielleicht noch weitere Hinweise. Halten Sie sich an die Anweisungen.
Sollte einer Ihrer Rauchmelder zwischen den Wartungsintervallen regelmäßig piepsen, dann ist wahrscheinlich ein Batteriewechsel nötig. Sie haben nach dem ersten Piepston noch 30 Tage Zeit, doch warten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht zu lange!