Brettbreite und frei schwebende Belastungsfähigkeit
Soll ein Dachboden abgebrettert werden, stellt sich nach der Entscheidung für den diffusionsoffenen Bodenbelag Rauhspund die Frage nach der geeigneten Materialstärke. Als Berechnungsgrundlage dienen die beiden folgenden bautechnischen Werte:
1. Die lichte Weite bzw. die Strecke, die der Rauhspund überbrückt
2. Die Breite der einzelnen Rauhspundbretter
Norm gibt Mindestbelastungswerte vor
In der Praxis werden einzelne Rauhspundbretter von mehreren Metern Länge über mehrere Holzbalken oder Betonträger verlegt. Die Anzahl der Auflageflächen beziehungsweise Auflager beeinflusst die Wahl der passenden Stärke ebenfalls.
Als Normwerte gibt die zutreffende DIN 1055 für einen Spitzboden (bis 1,90 Meter lichte Höhe) einen Lastabtrag von mindestens einem Kilonewton pro Quadratmeter (1 kN/m²) an. Bei dieser Auslegung ist ein Begehen nur bedingt möglich. Die doppelte Belastungsfähigkeit von 2 kN/m² ist für Wohnräume gefordert.
Diese Belastungsfähigkeit wird als Faustregel mit folgenden Stärken sicher erreicht:
- Bis achtzig Zentimeter zu überbrückende Distanzen 24 Millimeter Stärke
- Achtzig bis 120 Zentimeter zu überbrückende Distanzen 28 Millimeter Stärke
Ebenfalls als Leitlinie gilt, je schmaler dir Bretter gewählt werden, desto dünner können sie werden.
Zentraler physikalischer Wert ist die Biegefestigkeit
Weitere Faktoren beeinflussen den Wert der Biegefestigkeit des gewählten Rauhspunds. Die Holzart und dessen Dichte ist wichtig und auch der Grad der Restfeuchtigkeit muss berücksichtigt werden. Im Fußbodenaufbau des Dachbodens wirkt sich auch aus, ob sich eine Dämmung unter dem Rauhspund befindet oder er von einer Sparrendämmung überdacht ist. Mit 24 bzw. 28 mm Stärke ist fast immer eine ausreichende Toleranzreserve gegeben. Hilfreich ist es auch, den Rauhspund zu verschrauben statt zu nageln, was das Schwingungsverhalten reduziert.