Regenwasserversickerung allgemein
Die Möglichkeit, Regenwasser vom Dach auf dem eigenen Grundstück versickern zu lassen, besteht grundsätzlich. Das Regenwasser kann grundsätzlich auch über Drainagerohre an den Versickerungsort transportiert werden.
Voraussetzung für all das ist allerdings in den meisten Bundesländern eine wasserrechtliche Genehmigung. Für diese Genehmigung muss eine genaue Planung vorgelegt werden. Dazu sind notwendig:
- die ermittelten Durchlässigkeitswerte des Bodens (Bodengutachten)
- eine rechnerische ausreichende Dimensionierung (ATV 138) der Rohre und des Sickerschachtes
- die Einhaltung von bestimmten Mindestabständen von Gebäuden, Nachbargrundstücken und Bäumen
Andere Vorschriften
Nach Erteilung der Genehmigung darf die Planung fachlich korrekt umgesetzt werden. In den einzelnen Bundesländern und Kommunen können aber durchwegs abweichende, erweiterte oder auch weniger umfangreiche Vorschriften gelten. Eine Nachfrage bei der zuständigen Behörde ist daher auf jeden Fall notwendig.
In einigen Bundesländern sind bestimmte Versickerungseinrichtungen (Mulden-Rigolen und Rigolen) bis zu einer gewissen Wassermenge pro Tag genehmigungsfrei errichtbar, wenn sie sich auf Privatgrundstücken befinden. Wenn das Wasser aber über eine Drainageleitung zu diesem Versickerungsort transportiert werden soll, ist das Einholen einer Genehmigung für dieses Vorhaben sicherlich sinnvoll.