Gründe für Schallschutzfenster
Immer mehr Flughäfen eröffnen neue Start- und Landebahnen, die Bahn baut ihr Streckennetz aus und Autobahnen werden erweitert, da ist Schallschutz schon bei vielen Häusern ein unerlässliches Mittel, um überhaupt noch einen ruhigen Schlaf zu finden.
Dass Lärm krank macht ist inzwischen bekannt. Leider unternimmt der Gesetzgeber noch zu wenig, um Firmen dazu zu verpflichten etwas gegen den Lärm zu tun, den sie verursachen. Aber auch der Staat selbst sorgt mit der Genehmigung von Autobahnen und Flughäfen für Lärm.
Eine der schlimmsten Lärmquellen ist aber der Güterverkehr der Bahn. Da die Umstellung auf die sogenannten Flüsterbremsen bei den Waggons immer noch auf die lange Bank geschoben wird, müssen Hausbesitzer in der Nähe von Bahngleisen wohl oder übel selbst gegen den Lärm etwas unternehmen.
Preise für Schallschutzfenster
Wenn schon, denn schon – wir haben hier die höchste Schallschutzklasse ausgewählt, die es derzeit gibt. Ansonsten handelt es sich aber jeweils um ein ganz normales Fenster mit einem Kunststoffrahmen und einer Dreh-Kipp-Funktion.
Es handelt sich hier um eine dreifache Verglasung mit Ug 0,6 nach DIN 673 und Schallschutzklasse 5 bis 45 dB. Soll zusätzlich noch eine sogenannte warme Kante in den Rahmen eingearbeitet werden, kostet diese etwa zehn Euro extra.
Schallschutz für bestimmte Räume
Schallschutzfenster werden nicht für jedes Zimmer des Hauses benötigt. Besonders das Schlafzimmer, die Kinderzimmer und eventuell das Wohnzimmer sollten aber die leisen Fenster bekommen. Bad, Küche und andere Räume, in denen ohnehin häufig laute Geräte laufen, benötigen diese kostenintensive Fensterart nicht wirklich.
- 1,00 x 1,00 Meter 1 Flügel – 360,00 Euro
- 1,20 x 1,20 Meter 1 Flügel – 485,00 Euro
- 1,40 x 1,40 Meter 1 Flügel – 610,00 Euro
- 1,40 x 1,40 Meter 2 Flügel – 770,00 Euro
- 1,80 x 1,00 Meter 2 Flügel – 700,00 Euro
- 1,80 x 1,00 Meter 3 Flügel – 890,00 Euro
- 0,80 x 2,00 Meter 1 Flügel – 540,00 Euro
Ähnlich verhält es sich mit lärmintensiven Fabriken und Unternehmen. Auch sie können dazu verpflichtet werden, den Anwohnern beim Lärmschutz zu helfen.