Schneefanggitter sind Länder- oder Gemeindesache
Selbst in Bayern sind Schneefanggitter nicht generell überall vorgeschrieben. Doch die Bauordnungen der Länder Bayern und zum Beispiel auch Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bieten den Bauämtern der einzelnen Gemeinden die Möglichkeit, Schneefanggitter anzuordnen.
Dachneigung ist ein Faktor
Zum einen sind in der Regel von einer Pflicht zur Anbringung von Schneefanggittern nur die Dachflächen betroffen, die dem öffentlichen Verkehrsraum zugewandt sind. Zum anderen sind meistens auch nur Dächer mit einer Neigung von mehr als 45 Grad in diesen Verordnungen benannt.
Warntafeln aufstellen
Wer sich nicht ganz sicher ist, ob er Schneefanggitter benötigt, sollte unbedingt beim örtlichen Bauamt oder der Gemeinde nachfragen.
Bis dann gegebenenfalls die neuen Schneefanggitter angebracht worden sind, sollte man Warntafeln aufstellen. Auch wenn keine Schneefanggitter verpflichtend vorgeschrieben sind, helfen Warntafeln die eigenen Rechte zu schützen.
Haftpflicht des Hausbesitzers
Der Hausbesitzer ist in jedem Fall für die Sicherung seines Geländes zuständig und haftet für Schäden, die an Personen oder an Fahrzeugen entstehen.
Der Hausbesitzer kann seine Verpflichtung aber an einen Mieter oder einen Hausmeister abtreten. Dann muss er jedoch nachprüfen, ob diese Aufgabe auch pflichtgemäß ausgeübt wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Schneefanggitter nicht grundsätzlich Pflicht in Bayern
- lediglich die Seite des Hauses muss mit Schneefanggittern versehen werden, die zur Straßenseite hin liegt
- Meist ab 45 Grad Dachneigung erst Schneefanggitterpflicht
- Verkehrssicherungspflicht an Beauftragte abtreten als Hausbesitzer Warntafeln aufstellen