Wer das Einmessen vom Schnurgerüst in der Regel übernimmt
Gleich vorab ist zu erwähnen, dass es nicht möglich ist, dass Sie das Schnurgerüst selbst einmessen. Das Einmessen des Schnurgerüsts wird von einem der nachfolgenden Personen vorgenommen:
- Sachverständiger
- Bauleitung
- ausführender Architekt
Wenngleich auch Bauleitung oder Architekt das Einmessen zunächst von einer beauftragten Kraft durchführen lassen können, sollten Sie dennoch nicht selbst einmessen. Denn soweit kein amtlich zugelassener Prüfsachverständiger das Einmessen des Schnurgerüsts übernimmt, muss das Schnurgerüst nach dem Einmessen durch den Architekten oder die Bauleitung noch durch die zuständige Baubehörde abgenommen werden.
Amtliche bzw. gesetzliche Vorgaben zum Einmessen vom Schnurgerüst
Auch bei der Ausführung durch einen Prüfsachverständigen muss der Bauaufsichtsbehörde vor dem eigentlichen Baubeginn noch die Einmessbescheinigung des Sachverständigen vorliegen. Sollte laut Bauvertrag kein Sachverständiger zum Einmessen gefordert sein, übernimmt die Verantwortung für das korrekte Einmessen des Schnurgerüsts der Architekt.
Das eigentliche Einmessen des Schnurgerüsts
Zunächst muss das Schnurgerüst erstellt werden. Das Schnurgerüst wird dafür ungefähr ein bis zwei Meter außerhalb der späteren Außenmauern aufgestellt. Das Aufstellen kann in oder um die Baugrube erfolgen. Zum Erstellen werden Dreiecksböcke an den späteren Ecken des Gebäudes in den Boden gerammt. Die Schenkel vom Dreibein bilden dabei die spätere (versetzte) Flucht der Außenmauern ab.
Erst jetzt kann das Schnurgerüst eingemessen werden. Dazu werden die Daten aus den Bauplänen in eine elektronische Karte übertragen. Hier sind sowohl die Maße des Gebäudes als auch Grenzsteine eingetragen. Diese elektronische Karte wird für das Tachymeter benötigt, mit dem nun das Einmessen erfolgt. Die Toleranzen liegen bei plus minus 2,5 mm, sind also nicht sehr hoch.
Die Höhe zum Einmessen des Schnurgerüsts
Außerdem muss neben dem Einmessen der richtigen Gebäudeposition auch noch dessen Höhe im Schnurgerüst abgebildet werden. Welches Maß das ist, muss individuell festgelegt werden. Meist ist es die fertige Fußbodenoberkante gemäß der Baupläne. Als Ausgangswert kann beispielsweise die NN (Normal Null über Meeresspiegel) Position angrenzender Kanaldeckel übernommen werden.