Regeln bei freier Schornsteinfegerwahl
Sie können jeden Schornsteinfeger für die anfallenden Prüf- und Kehrarbeiten engagieren, der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gelistet ist. Allerdings müssen Sie dem sogenannten „Bezirksbevollmächtigten“ (ehemals: Bezirksschornsteinfeger) nachweisen, dass alle gesetzlich erforderlichen Maßnahmen erledigt wurden.
Freie Schornsteinfeger dürfen nicht alle Arbeiten ausführen: Die „hoheitlichen Aufgaben“, wie zum Beispiel das Führen des Kehrbuchs, übernimmt noch immer der Bezirksbevollmächtigte. Prüftermine fallen spätestens alle vier Jahre an.
Schornsteinfeger Kosten nicht mehr einheitlich geregelt.
Der streng vereinheitlichte Gebührensatz von vor 2013 ist nun abgeschafft, die einzelnen Schornsteinfeger Kosten können nun mehr oder weniger stark voneinander abweichen. Durch aktiven Preisvergleich können Sie eventuell große Einsparmöglichkeiten wahrnehmen.
Um eine Grundlage für Preisverhandlungen zu erhalten, lohnt sich der Blick in die Gebührentabelle der Kehr- und Prüfungsordnung (KÜO), die von 2010 bis 2012 ihre Gültigkeit besaß. Schauen Sie zur Vorab-Information auch in Ihre alten Schornsteinfegerabrechnungen.
Bedenken Sie, dass die meisten Schornsteinfeger ihre Preise aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten wahrscheinlich angehoben haben. Durch einen sorgfältigen Preisvergleich werden Sie vielleicht jemanden finden, der Ihre Arbeiten günstiger erledigt.
Denken sie aber daran, Ihren gesetzlichen Verpflichtungen pünktlich nachzukommen. Wenn Sie die Kehrpflicht vernachlässigen, erhalten Sie in der Regel zuerst eine kostenlose Mahnung des Ordnungsamtes, danach allerdings wird es teuer.
Der zweite Feuerstättenbescheid kostet eine Mahngebühr im höheren zweistelligen Bereich – und außerdem kann die Behörde ein Ordnungsgeld verhängen, das mehrere tausend EUR betragen darf. Sparen Sie also nicht am falschen Ende!
Kostenbeispiel für Schornsteinfeger
Ein Hausbesitzer beauftragt einen freien Schornsteinfeger mit allen in diesem Jahr anfallenden Kehr- Überprüfungs- und Messarbeiten. Der Schornsteinfeger erhebt eine Anfahrtsgebühr.
Kostenübersicht | Preis |
---|---|
1. Anfahrtspauschale | 15 EUR |
2. Kehrarbeiten | 40 EUR |
3. Überprüfungs- und Messarbeiten | 50 EUR |
Gesamt | 105 EUR |
Ärger mit dem Schornsteinfeger?
Manchmal kommt es zu Unstimmigkeiten mit dem Schornsteinfeger, oftmals dreht sich der Streit um die Abrechnung: Kunden empfinden die Schornsteinfeger Kosten in vielen Fällen als zu hoch.
Wer Probleme mit seinem Schornsteinfeger hat, der kann sich zur Streitschlichtung an zuständige Innung oder an den Landesverband wenden. Adressen und Telefonnummern erhalten Sie auf der Webseite www.schornsteinfeger.de. Hier finden Sie auch viele weitere Informationen zum Thema Schornsteinfeger.