Wichtige Regelungen bei der freien Schornsteinfegerwahl
Der von Ihnen ausgewählte Schornsteinfeger muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als zertifizierter Fachmann gelistet sein, um offiziell Kehr- und Prüfarbeiten ausführen zu dürfen.
Der ehemalige Bezirksschornsteinfeger heißt jetzt „Bezirksbevollmächtigter“. Er führt noch immer das Kehrbuch. Ihm müssen Sie nachweisen, dass alle gesetzlich geforderten Maßnahmen termingerecht durchgeführt wurden.
Freie Schornsteinfeger dürfen keine „hoheitlichen Aufgaben“ ausführen, diese sind allein dem Bezirksbevollmächtigten vorbehalten. Zu diesen Aufgaben gehört zum Beispiel das bereits genannte Führen des Kehrbuchs. Spätestens jedes vierte Jahr fällt ein Prüftermin an.
Die neuen Schornsteinfeger Preise
Der einheitliche Gebührensatz der Kehr- und Prüfungsordnung ist außer Kraft gesetzt, freie Schornsteinfeger dürfen ihre Preise ganz individuell gestalten. Kunden haben nun die Möglichkeit, einen günstigen Schornsteinfeger auszusuchen und somit Geld zu sparen.
Der streng vereinheitlichte Gebührensatz von vor 2013 ist abgeschafft, die einzelnen Schornsteinfeger Kosten werden nun mehr oder weniger stark voneinander abweichen. Durch aktiven Preisvergleich können Sie eventuell große Einsparmöglichkeiten wahrnehmen.
Werfen Sie zur Information einen Blick auf die Preisliste der Kehr- und Prüfungsordnung (KÜO) von vor 2013 und auf Ihre alten Abrechnungen. So erhalten Sie eine grobe Vorstellung von den in Ihrer Region zu erwartenden Schornsteinfeger Preisen. Nun können Sie Angebote einholen und Preisvergleiche vornehmen.
Achtung: Mahngebühren und Ordnungsgelder!
Sollten Sie Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht pünktlich nachkommen, erhalten Sie zunächst eine wahrscheinlich noch kostenlose Mahnung. Für die zweite Mahnung werden allerdings schon erhebliche Gebühren fällig. Außerdem kann das Ordnungsamt ein Ordnungsgeld von mehreren tausend EUR verhängen!
Beispiel für aktuelle Schornsteinfeger Preise
Eine Hausbesitzerin sucht sich einen freien Schornsteinfeger aus, der die aktuell anfallenden Kehr- und Mess- und Prüfarbeiten durchführen soll. Dieser lässt sich auch die Anfahrt bezahlen.
Kostenübersicht | Preis |
---|---|
1. Anfahrt | 20 EUR |
2. Kehren | 35 EUR |
3. Überprüfen und Messen | 65 EUR |
Gesamt | 120 EUR |
Wer schlichtet im Streitfall?
Wenn es zum Streitfall zwischen Ihnen und Ihrem Schornsteinfeger kommt, dann haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Innung oder den Landesverband zu wenden. Schauen Sie unter der URL www.schornsteinfeger.de nach den entsprechenden Kontaktdaten.