Kamin kehren bei festen Brennstoffen
Bei festen Brennstoffen, wie Holz, Kohle, Briketts oder Pellets muss der Schornsteinfeger unterschiedlich oft pro Jahr den Schornstein fegen. Zusätzlich muss noch nach etwa 3,5 Jahren eine Feuerstättenschau vorgenommen werden. Dabei wird die Funktionsfähigkeit des Kaminofens überprüft.
- Kamin- oder Kachelofen – täglich genutzt während der Heizperiode
- dreimal kehren pro Jahr
- Kamin- oder Kachelofen – gelegentlich genutzt – zweimal kehren pro Jahr
- Kamin- oder Kachelofen – unbenutzt, jedoch betriebsbereit – einmal kehren pro Jahr
- Pelletheizung oder Pelletofen – zweimal kehren pro Jahr
Heizungsanlagen mit Öl oder Gas
Der Schornstein muss bei den Heizungsanlagen mit Öl oder Gas natürlich auch in bestimmten Abständen gefegt werden.
- Ölheizkessel – einmal im Jahr
- Ölbrennwertkessel – einmal im Jahr
- Raumluftunabhängiger Ölheizkessel – alle zwei Jahre
- Gasheizkessel – einmal im Jahr
- Gasbrennwertkessel – einmal im Jahr
- Gasbrennwertkessel mit Überdruck-Abgasanlage – alle zwei Jahre
- Raumluftunabhängiger herkömmlicher Gasheizkessel – alle zwei Jahre
Messen von Heizungsanlagen erforderlich
Da sich die Zeiträume in den letzten Jahren immer wieder geändert haben, in denen die Heizungsanlagen geprüft werden müssen, sollte man seinem Schornsteinfeger ruhig auf die Finger klopfen, wenn er eine jährliche Messung an einer neuen Anlage durchführen will.
Laut dem TÜV muss ein Gasheizkessel oder ein Gasbrennwertkessel nicht gemessen werden. Auch hier sollte man dem Schornsteinfeger die Messungen nicht zugestehen, wenn es nicht sein muss.
All diese Kosten läppern sich schließlich zusammen und sind auch Gründe für den nicht immer so positiven Ruf der Schornsteinfeger.
- Ölheizkessel – alle drei Jahre
- Ölbrennwertkessel – alle drei Jahre
- Raumluftunabhängiger Ölheizkessel – alle drei Jahre
- Gasheizkessel – alle drei Jahre
- Gasbrennwertkessel – nie
- Gasbrennwertkessel mit Überdruck-Abgasanlage – nie
- Raumluftunabhängiger herkömmlicher Gasheizkessel – alle drei Jahre