Wenn Sie einen Schuppen ohne Baugenehmigung errichten wollen
Was eine Baugenehmigung für den Carport, einen Schuppen oder ein Gartenhaus angeht, herrschen je nach Bundesland verschiedene Gesetzgebungen. Sie sollten unbedingt das deutsche Baurecht beachten, genauer gesagt sollten Sie auf das Bauordnungsrecht achten, das als Bestandteil des öffentlichen Baurechts alles rund um das Grundstück und dessen Bebauung regelt. Es ist nicht einfach, hier noch den Durchblick zu behalten und die gesetzlichen Gegebenheiten richtig einzuhalten. Unter anderem kommt es auf folgende Dinge an, die unbedingt vor dem Bau beachtet werden sollten:
- bauliche Veränderungen an bereits bestehenden Schuppen oder Häuschen
- Art der vorgesehenen Nutzung
- Größe des zu errichtenden Schuppens
- Gesetzgebungen im jeweiligen Bundesland
Es kommt nicht nur auf die Größe des Schuppens an
Tatsächlich spielt nicht nur die Größe eine Rolle, wenn Sie beispielsweise einen Geräteschuppen aufbauen möchten. Auch der Wohnort spielt eine Rolle, schließlich gelten nicht für alle Gegenden und Bundesländer die gleichen gesetzlichen Regelungen. Für einen kleinen Geräteschuppen, der eine Stellfläche von nicht mehr als etwa zehn Quadratmeter in Anspruch nimmt, wird nur sehr selten eine Baugenehmigung fällig sein. Der Fachhandel hat darauf reagiert und bietet extra kleine Varianten an, dessen Aufstellung in der Regel kein Problem darstellt. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, sollten Sie sich allerdings beim zuständigen Bauamt oder bei der Hausverwaltung erkundigen. Eine pauschale Antwort kann an dieser Stelle nicht gegeben werden, da die Regelungen regional sehr unterschiedlich ausfallen. Auf jeden Fall sollten Sie die örtlichen Gegebenheiten genau beachten, da es neben der Größe auch auf die Form, die Farbgebung oder die verwendeten Materialien ankommen kann.
Immer auf die örtliche Gesetzgebung und den Bebauungsplan achten
Häufig Ihnen beim Bau eines Schuppens schon das öffentliche Baurecht einen Strich durch die Rechnung, da auch im eigenen Garten das Baugesetzbuch sowie die bundesweit geregelte Bauordnung beachtet werden muss. Oft ist es beispielsweise so, dass auch Schuppen nur innerhalb von bestimmten Baugrenzen errichtet werden dürfen.