Rechtliche Voraussetzungen beim Staplerschein
Nach geltendem Recht darf niemand ohne Staplerschein einen Gabelstapler fahren – auch nicht auf Privatgelände. Wer dies täte, wäre nicht mehr durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Auch arbeitsrechtliche Konsequenzen könnten drohen.
Problematisch ist in diesem Fall, dass es für Staplerscheine kein Zentralregister gibt (wie beim PKW-Führerschein, wo man einfach nachsehen könnte, ob die betreffende Person einen Schein besitzt oder nicht).
Führerscheinklasse L
Werden Flurförderfahrzeuge nicht auf dem Firmengelände, sondern im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt, ist neben dem Staplerschein auch ein Führerschein Klasse L erforderlich.
Hier gelten die gleichen Bedingungen wie beim Verlust des PKW-Führerscheins – auch die Führerscheinklasse L erscheint im Zentralregister und kann somit bei einer Kontrolle problemlos überprüft werden. Der Führerschein der Klasse L allein gilt jedoch nicht für den betrieblichen Verkehr – den betrieblichen Staplerschein kann er nicht automatisch ersetzen.
Verlust während der Tätigkeit
Solange Sie in einem Betrieb tätig sind, ist der Verlust meist nicht so schlimm. In der Regel befindet sich zumindest eine Kopie des Staplerscheins in der Personalakte, zudem gibt es (gesetzlich vorgeschrieben) einen schriftlichen Auftrag zum Fahren des Staplers.
Beides macht deutlich, dass der Mitarbeiter im Besitz eines Staplerscheins ist und somit über die notwendigen Kenntnisse verfügt – rechtliche Konsequenzen bleiben daher in der Regel aus, da kein unbefugtes Bedienen des Staplers vorliegt.
Verlust vor Antritt einer neuen Stelle
Bei Antritt einer neuen Jobs kann der Verlust des Scheins problematisch werden. Hier gibt es insgesamt 3 Möglichkeiten:
- Man kann vom alten Arbeitgeber noch eine Kopie des Staplerscheins bekommen und diese wird anerkannt.
- Man kann sich den Staplerschein beim Ausbildungsbetrieb (DEKRA, TÜV oder privater Ausbilder) neu ausstellen lassen, da dort die Ausbildungsbescheinigung noch im Archiv liegt.
- Man kann den Staplerschein neu machen
Neben den Kosten für die Neuerteilung des Staplerscheins ( meist ca. 100 EUR – 150 EUR ) ist natürlich auch der Zeitaufwand zu berücksichtigen. Wer jahrelange Erfahrung mit dem Stapler hat, kann diese Erfahrung oft nur schwer nachweisen, da der neue Staplerschein dann mit aktuellem Datum ausgestellt wird. Das kann sich bei einer Bewerbung durchaus negativ auswirken.