Stromzähler abmelden bei Umzug
Im Falle eines Umzuges haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bei Ihrem Stromanbieter. Um den Stromzähler abzumelden, gehen Sie wie folgt vor:
- Teilen Sie dem Versorger so früh wie möglich das Datum Ihres Auszuges mit. Lassen Sie sich dabei direkt die speziellen Abmeldeformalitäten Ihres Anbieters erklären.
- Übermitteln Sie die aktuellen Zählerstände an Ihren Versorger. Dazu kann Ihnen der Anbieter eine Karte zusenden, auf der Sie den Zählerstand eintragen. Auch das Melden des Zählerstandes per E-Mail oder Telefon ist bei vielen Versorgern möglich.
- Tragen Sie das Datum, die Zählernummer und den Zählerstand ein. Vermerken Sie Ihre Kunden- oder Vertragsnummer und denken Sie daran, die Anschrift anzugeben, für die der Zählerstand gilt.
- Protokollieren Sie den Zählerstand nochmals für sich: Am besten machen Sie ein Foto des Zählers, auf dem Zählernummer und Zählerstand deutlich zu erkennen sind. Dokumentieren Sie die Stände auch für Ihren Vermieter und lassen Sie sich von diesem per Unterschrift die Richtigkeit Ihrer Angabe bestätigen.
Stromzähler abmelden bei Kündigung des Vertrags
Wenn Sie Ihren aktuellen Vertrag kündigen möchten, gehen Sie genauso vor wie bei einem Umzug. Beachten Sie dabei die Kündigungsfristen Ihres Anbieters.
Oft müssen Sie sich nicht gesondert bei Ihrem bisherigen Versorger abmelden und dann beim neuen Anbieter wieder anmelden, meist ist eine unkomplizierte Ummeldung möglich.
Kontaktieren Sie dazu Ihren neuen Stromlieferanten. Häufig übernimmt der neue Anbieter die Abmeldung bei Ihrem alten Versorger für Sie, dann müssen Sie sich nur beim neuen Anbieter anmelden.
Stromzähler abmelden bei Stilllegung
Wenn Sie den Strom komplett stilllegen möchten, müssen Sie den Stromzähler nicht nur bei Ihrem Stromlieferanten, sondern auch beim örtlichen Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber abmelden. Auf Ihrem Stromzähler befindet sich in der Regel ein Aufkleber mit den Daten des Messstellenbetreibers.
Nötig wird eine solche Abmeldung, wenn beispielsweise ein neuer Zähler eingebaut und dafür der alte Zähler außer Betrieb genommen wird oder beim Abriss des Gebäudes und der damit einhergehenden Trennung vom Stromnetz.
- Kontaktieren Sie den Messstellenbetreiber.
- Informieren Sie sich über die nötigen Formalitäten zur Stilllegung Ihres Stromzählers.
- Dokumentieren Sie Zählernummer und Zählerstand des alten Zählers.
- Melden Sie diese Daten sowohl Ihrem Stromanbieter als auch dem Messstellenbetreiber unter Angabe des Datums, der Uhrzeit der Ablesung sowie den zugehörigen Adressdaten.