Baugenehmigungen werden lokal erteilt
In Deutschland muss für einige bauliche Errichtungen auf dem eigenen Grundstück eine behördliche Genehmigung eingeholt werden. Und im Vergleich zu manch anderen gesetzlichen Regelungen lässt sich bei baulichen Errichtungen meist relativ klar definieren, was erlaubt ist und was nicht. Denn hier kann man sich auf indiskutable Maße berufen.
Generell sind Bauvorschriften in Deutschland Ländersache. Wer also eine [lin ku=stuetzmauer-bauen]Stützmauer errichten[/link] möchte, muss sich zunächst über die Bestimmungen in der Bauordnung seines Bundeslandes informieren. Meist gibt es dort einen eigenen Paragraphen für genehmigungsfreie Bauvorhaben. Darin ist genau festgelegt, welche baulichen Errichtungen und Geländeveränderungen genehmigungsfrei sind. Hierbei wird fast immer auf Zahlen, also in der Regel auf Maximalmaße der geplanten Errichtung, Bezug genommen.
Stützmauern bis 2 m oft genehmigungsfrei
Obwohl jedes Bundesland seine eigene Bauordnung hat, gibt es in vielen Bereichen eine länderübergreifende Übereinstimmung. Das trifft auch auf die Baugenehmigung von Stützmauern zu. Hier gilt häufig, dass eine Stützmauer bis zu einer Höhe von 2 Metern an sich genehmigungsfrei ist.
Allerdings sind einige Dinge zu beachten, die mit der Errichtung der Mauer einhergehen und die Genehmigungsumstände verändern können. Dazu gehören zum Beispiel:
- Abstand zu Nachbargrundstücken
- Abgrabungen des Geländes
- Nachbarschaftsrechtliche Einschränkungen
Bei allen Bauvorhaben sind die Vorschriften über Mindestabstandsflächen zu Nachbargrundstücken zu beachten. Wenn also die Stützmauer entlang einer Grundstücksgrenze zu einem höher gelegenen Nachbargrundstück errichtet werden soll, kann dies der Genehmigungsfreiheit entgegenstehen.
Auch wenn Sie die Stützmauer nach einer Einebnung Ihrer Grundstücksfläche und einem daraus resultierenden Abstützungsbedarf errichten wollen, müssen Sie die Regelungen zu Geländeabgrabungen beachten. In der Regel sind auch hier auf einer definierten Fläche von z.B. 30 Quadratmetern bis zu 2 Meter Höhenveränderung zulässig.
Darüber hinaus können gesonderte nachbarschaftsrechtliche Bestimmungen relevant sein. Diese beziehen sich weniger auf Zahlen als vielmehr auf den lokal vorherrschenden Stil. Das Stichwort lautet hier Ortsüblichkeit. Diesbezüglich gibt es natürlich viel mehr Interpretationsspielraum als bei konkreten Zahlen. Wenn Sie also eine Stützmauer in einem besonderen Stil planen, wenden Sie sich vorher an die zuständige Baubehörde, um späteren Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden.