Teer und Bitumen
Teerverbot
Teerprodukte sind seit der Teerölverordnung von 1991 größtenteils verboten. Grund dafür ist die hohe Gesundheitsgefahr, die von Teer ausgeht:
- mögliche Hautveränderungen (bei länger dauerndem Kontakt auch krebsverursachend)
- gesundheitsschädliche Dämpfe können von Teer abgesondert werden
- wasserschädigend (Bildung von PAK beim Kontakt mit Wasser)
Im Straßen und Wegebau ist Teer schon seit 1984 in Westdeutschland verboten, in Ostdeutschland seit 1990. In diesem Bereich werden Teerprodukte vollständig durch Bitumen ersetzt.
Teer dient heute aber noch teilweise als Ausgangsstoff für verschiedene Mittel – etwa Holzschutzmittel. Im industriellen Holzschutz (Eisenbahnschwellen, Freileitungsmasten aus Holz) finden Produkte aus Steinkohlenteer auch heute noch in sehr geringem Maßstab und mit strengen Auflagen (Ausnahmegenehmigung) Anwendung. Für den Privatgebrauch sind diesem Mittel allerdings seit 2003 verboten.
Eines der bekannten Holzschutz- und Abdichtmittel auf Teerbasis (Steinkohlenteer) sind Teerkreosot und das früher weitverbreitete Carbolineum.
Bitumen statt Teer
Sowohl im Straßenbau als auch im Bereich der Abdichtung haben Bitumenprodukte Teer heute vollständig ersetzt. Hier kommt es öfter einmal zu Verwirrung, da sich beide Stoffe stark ähnlich sehen. Es handelt sich aber um komplett unterschiedliche Stoffe und von Bitumen geht keine Gesundheitsgefahr aus.
Weitere Verwirrung entsteht häufig dadurch,dass Dachpappe umgangssprachlich immer noch als „Teerpappe“ bezeichnet wird, obwohl sie seit dem Verbot keinen Teer mehr enthält. Richtig müsste es also Bitumenpappe heißen.
Teersanierung
Besteht der Verdacht, dass bei einzelnen Bauteilen noch Teer vorhanden ist, muss sehr umsichtig vorgegangen werden.
Beim Entfernen alter Bitumenschichten, unter denen sich noch teerhaltige Anstriche oder Abdichtungen befinden könnten, muss beim Erwärmen sehr vorsichtig vorgegangen werden. Solche Entfernungen oder Sanierungen sollte man deshalb besser dem Fachmann überlassen, da beim Erwärmen von Teer große Mengen sehr giftiger Dämpfe abgegeben werden können.
Solche Anstriche müssen auch wegen der Gesundheitsgefahr immer vollständig entfernt werden. Ein Verbleiben der Anstriche und ein neuerliches Auftragen einer Bitumen-Dickbeschichtung ist nicht zulässig.