Bauvorschriften für Treppen
Bei älteren Häusern entsprechen die Treppen und Treppenhäuser oft nicht mehr dem aktuellen Stand der Bauvorschriften. Meist haben sie zwar noch einen Bestandsschutz, der eine Veränderung noch nicht zwingend erforderlich macht, aber wenn auch die energetische Gestaltung des Hauses hinterherhinkt, sollte die Treppe gleich an die gültigen Bauvorschriften angepasst werden.
Viele Möglichkeiten für neue Fassadengestaltung
Gerade im Bereich des Treppenhauses hat der Hausbesitzer fast unzählige Möglichkeiten, um die Fassade neu zu gestalten. Eine besteht darin, die alte Fassade vor dem Treppenhaus zu entfernen und durch eine neue Glasfassade zu ersetzen.
Soll das Treppenhaus gleichzeitig vergrößert werden, kann diese Glasfassade auch einen deutlichen Versprung nach vorn hin machen. Das bringt gleichzeitig viel Freundlichkeit und Licht in den Treppenbereich und macht das Gebäude modern und schick.
Fassade gestalten mit der Treppe
Durch die modernen Materialien Edelstahl und Glas kann ein Treppenhaus das Design des Hauses vollständig verändern, wenn es nachträglich vor die Fassade gesetzt wird. Doch natürlich lassen sich auch hölzerne Vorbauten sehr stylish als Treppenhaus nutzen. Allerdings kann es sein, dass Sie an einem Hochhaus oder einem Mehrfamilienhaus aus Gründen des Brandschutzes Holz nicht verwenden dürfen.
Breite der Treppe im Treppenhaus
Um zu ermitteln, ob die Fassade eventuell ein wenig nach außen rücken muss, sollten Sie zunächst die Treppenbreite nachmessen. Damit die Treppe in Ihrem Gebäude wirklich den Bedingungen entspricht, müssen die folgenden Breiten eingehalten werden.
- 80 Zentimeter Stufenbreite – Einfamilienhaus
- 100 Zentimeter Stufenbreite – Mehrfamilienhaus
- 125 Zentimeter Stufenbreite – Hochhaus bis 150 Bewohner