Die Mietkosten im Überblick
Die Miete setzt sich aus unterschiedlichen Elementen zusammen.
- die Kaltmiete
- die Nebenkosten
Die Kaltmiete, auch Nettomiete, ist die eigentliche Miete, die vereinbart wird zwischen Ihnen und dem Vermieter. Dazu kommen dann aber noch Nebenkosten, die Sie zum Teil produzieren. Diese Nebenkosten werden ebenfalls unterteilt.
- warme Nebenkosten
- kalte Betriebskosten
Warme Betriebskosten, umlagefähig
Unter den warmen Nebenkosten werden Betriebskosten zusammengefasst, die Sie direkt verursachen. Dazu gehören die nachfolgenden Punkte.
- Warmwasser
- Heizung
- Abwasser
Kalte Betriebskosten, umlagefähig
Beim Strom ist es meistens so, dass die Mietparteien direkt einen Vertrag mit dem zuständigen E-Werk haben. Nur noch in sehr seltenen Fällen sind Gemeinschaftszähler zu finden, die dann durch alle Parteien zu teilen wären.
Aber neben den warmen Betriebskosten gibt es wie bereits erwähnt noch die kalten Nebenkosten.
- Müllabfuhr
- Gartenpflege
- Straßenreinigung
- Hausreinigung
- Beleuchtung
- Fahrstuhl
- Hausversicherungen
- Schornsteinreinigung
- Hausmeister oder Hauswart
- Gemeinschaftsantenne und/oder Kabel-Breitband
- maschinelle Wascheinrichtungen
- Ungezieferbekämpfung
- Grundsteuer
Insgesamt handelt es sich um umlagefähige Nebenkosten, die Sie als Mieter zu bezahlen haben. Allerdings müssen nicht zwingend alle auf Sie zutreffen.
Nicht alle Kosten sind umlagefähig
So fällt die Fahrstuhlwartung in einem Haus ohne Lift weg. Allerdings können Parterre-Bewohner dennoch an diesen Kosten beteiligt werden, wenn Sie zum Beispiel einen Dachboden haben.
Nichts darf doppelt verrechnet werden
Übernimmt der Hausmeister Teile der Gartenpflege, dürfen diese Kosten nicht ein zweites Mal aufgeführt sein. Ebenso gibt es keine Hausreinigungskosten, wenn das die einzelnen Mietparteien selbst übernehmen. Ist ein Garten dabei, der nicht betreten werden darf, kann er dennoch umlagefähig sein. Anders, wenn der Vermieter den Garten ausschließlich alleine nutzt.
Nur wiederkehrende Kosten
Aber auch bei bestehenden Kosten gibt es oftmals Streit zwischen den Parteien. Nicht selten sind nämlich die Reparaturkosten von Klingelanlagen, Heizungen oder vom Fahrstuhl ebenfalls umgelegt worden auf den Mieter. Dabei (meistens zumindest) ein Grundsatz: alles, was keine regelmäßig wiederkehrenden Kosten darstellt, ist nicht umlagefähig.
Nicht immer einfach zu interpretieren
Das wären zum Beispiel die eben genannten Reparaturen. Jedoch ist die Instandhaltung des Rasenmähers inklusive dessen Reparatur laut einigen Gerichtsurteilen doch umlagefähig. Es ist also durchaus zu erkennen, wie schwierig die gesamte Thematik ist, wenn sogar Gerichte unterschiedlich urteilen. Grundsätzlich sollten Sie immer darauf bestehen, dass Ihnen der Vermieter die Nebenkosten exakt aufführt, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zuviel bezahlen. Dieses Recht steht Ihnen gesetzlich und uneingeschränkt innerhalb der gegebenen fristen zu.