Bundesimmisionsschutzverordnung
Die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung beschäftigt sich mit kleinen und mittelgroßen Feuerungsanlagen, wie sie in Haushalten vorkommen. Zur 1. BISchV gibt es auch eine Durchführungsverordnung.
Abgasgrenzwerte
In der Bundesimmissionschutzverordnung werden vor allem die Grenzwerte für Feinstaubbelastung und Schadstoffwerte (Kohlenmonoxid) bei Heizanlagen geregelt.
Nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben müssen deshalb viel alte Holzöfen außer Betrieb gestellt werden, weil sie den aktuellen Abgasvorschriften nicht mehr gerecht werden.
Wirkungsgrade von Feuerungsanlagen
Auch die Wirkungsgrade von Feuerungsanlagen werden von der BISchV vorgeschrieben. Anlagen, die einen zu geringen Wirkungsgrad haben, dürfen nicht betrieben werden. Bei Pelletsöfen liegt der Mindestwirkungsgrad bei 90 Prozent, für Öfen und Herde bei 70 Prozent. Die Abgasverluste dürfen nicht mehr als 11 Prozent betragen.
Überwachungspflicht des Schornsteinfegers
Nach der BISchV ist der Schornsteinfeger zur Kontrolle und Überwachung aller Anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 4 kW verpflichtet. Anders als früher fallen also nun auch für kleine Feuerungsanlagen laufende Prüfungen an. Was wann und wie zu prüfen ist, regelt dabei die KÜO, die Kehr- und Überprüfungsordnung, die der Schornsteinfeger zwingend einzuhalten hat – sie ist quasi seine Bibel.
Feuerungsverordnungen
Die Feuerungsverordnungen sind nicht bundesweit einheitlich, sondern Ländersache. Dementsprechend hat jedes Bundesland seine eigenen Bestimmungen, die in der jeweiligen Landesfeuerungsverordnung niedergelegt sind. Was in einigen Bundesländern erlaubt ist, kann daher in anderen Bundesländern wiederum verboten sein. Auskunft erteilt immer der jeweilige zuständige Schornsteinfeger.
Technische Bestimmungen für Schornsteinen
So umfangreich wie die gesetzlichen Verordnungen sind auch die technischen Bestimmungen, die für die Errichtung und Planung von Schornsteinen gelten.
Die wesentlichsten Vorschriften sind dabei in der DIN 18160 und in der DIN EN 13384 festgelegt. In der DIN 18160 geht es dabei vor allem um Planung und Ausführung, in der DIN EN 13384 werden dagegen die wärmetechnischen und die strömungstechnischen Berechnungsverfahren normiert, die angewendet werden müssen.
Ergänzt werden die geltenden Normen in vielen Fällen noch durch baurechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.