Variablen für die Berechnung der Warmwasser-Kosten
Die Kosten für Warmwasser fallen individuell freilich unterschiedlich aus. Das liegt aber nicht nur am unterschiedlichen Verbrauchsverhalten von Bewohnern. Allgemein haben folgende Faktoren einen mehr oder weniger hohen Einfluss auf die am Ende des Jahres anfallenden Kosten:
- Genutzte Energieform
- Effizienz der Erwärmungsanlage
- Temperatureinstellung des Warmwassers
- Und natürlich der reale Verbrauch
Laut der Heizkostenverordnung § 9 müssen Vermieter in einem Mietobjekt, in dem eine zentrale Heizungsanlage sowohl die Raumwärme, als auch das warme Trinkwasser zur Verfügung stellt, die Kosten für Raumwärme und Trinkwasserverbrauch getrennt abrechnen. Der Anteil der Wärmemenge, die von der Warmwasserbereitungsanlage (zum Beispiel in Form eines am Heizkessel angeschlossenen Trinkwasserspeichers) verbraucht wird, ist seit Dezember 2013 normalerweise mithilfe eines sogenannten Wärmezählers zu messen.
Ist der Wärmeverbrauch durch die Warmwassernutzung aber nicht messbar oder – laut Gesetzestext – nur mit einem unzumutbar hohen Aufwand, kann er auch berechnet werden. Dazu dientvals Rechner für den Brennstoffverbrauch auf Basis des gemessenen Warmwasserverbrauchs folgende Formel:
2,5 x B x V x (tw – 10 °C) = Q
Q steht also für die zu berechnende Wärmemenge, die auf die zentrale Warmwasserbereitungsanlage entfällt. Der Faktor 2,5 ist die Konstante für den Wirkungsgrad der Trinkwassererwärmung. Er stellt die Berücksichtigung der immer vorhandenen Verluste im Verteilungssystem sicher. B ist der Brennstoffverbrauch in der jeweiligen Einheit, V das Volumen des aufbereiteten Warmwassers in Kubikmetern. Tw steht für die gemessene oder geschätzte trinkwasserverordnung-temperatur-warmwasserTemperatur des Warmwassers, von der 10°C als Richtwert für die Zuleitungstemperatur aus dem Heizungskessel abgezogen werden.
Um schließlich die Kosten für die ermittelte Warmwasser-Wärmemenge herauszubekommen, muss der errechnete Wert noch mit dem Preis für den genutzten Brennstoff pro kWh Verbrauch multipliziert werden.
Alternativ kann die vom Warmwasser verbrauchte Wärmemenge auch über die Quadratmeterzahl der Wohnfläche berechnet werden. Dabei wird die Wohnfläche in Quadratmetern mit dem Faktor 32 multipliziert. Bei einer brennwertbezogenen Abrechnung von Erdgas muss das Ergebnis mit dem Faktor 1,1 multipliziert werden. Bei einer eigenständigen gewerblichen Wärmelieferung, also beim Wärmecontracting, dividieren Sie das Ergebnis durch den Faktor 1,15. Um die realen Kosten zu ermitteln, ist schlussendlich alles mit dem jeweiligen Brennstoffpreis pro kWh zu multiplizieren.
Beispiel
Der Warmwasserverbrauch eines 3-Personen-Haushalts liegt durchschnittlich bei 38325 Litern pro Jahr. Der Energiebedarf kommt dann bei einer Temperatureinstellung von 40°C auf 2874,75 kWh, bei einer Temperatureinstellung von 60°C auf deutlich höhre 4791,25 kWh.
Bei einer Temperatureinstellung von 50°C ergeben sich bei Erdgas mit 5,91 ct/kWh ein jährlicher Gesamtpreis von 226,53 Euro, bei Heizöl mit 6,58 ct/kWh 252, 21 Euro. Scheitholz und Pellets mit Preisen von 3,50 ct/kWh bzw. 4,73 ct/kWh ergeben mit 134,16 Euro bzw. 181,30 Euro pro Jahr die geringsten Kosten.