Temporäre und permanente Härte
Für die Berechnung ist zunächst maßgeblich, ob man die sogenannte temporäre Härte oder die permanente Härte des Wassers angeben will.
Für beide Werte gibt es unterschiedliche Meßverfahren, die deshalb im Ergebnis auch unterschiedliche Einheiten produzieren. Für den Praxisgebrauch in Bezug auf das eigene Trinkwasser aus der Leitung oder aus anderen Quellen ist aber fast immer die permanente Härte oder Nicht-Carbonat-Härte ausschlaggebend.
Einheiten
Die traditionellen Einheiten für die Angabe der Wasserhärte sind in jedem Land unterschiedlich. In Deutschland und Österreich wird häufig die Maßeinheit deutsche Härtegrade (°dH) verwendet, während in Frankreich und auch der Schweiz die französischen Härtegrade (°fH) maßgeblich sind.
Angelsächsische Einheiten
Daneben sind auch noch Englische Härtegrade (°e) und in den USA auch die Einheit ppm CaCO3 verbreitete Maße. Ein direkter Vergleich der Maßeinheiten ineinander ist dabei nicht exakt möglich, da sie auf unterschiedlichen Messverfahren beruhen.
Deutsche Härtegrade und chemisch korrekte Angabe
1°dH bedeutet den Gehalt von 10 mg CaO pro Liter Wasser, alle anderen Erdalkalimetalle werden in der Einheit °dH dabei nicht berücksichtigt, sondern gesondert angegeben.
In gesetzlichen Vorschriften wird heute aber bei der Härtebestimmung eine Gesamtangabe aller Erdalkalimetalle im Wasser, die sogenannte Gesamthärte, in einer chemisch korrekten Angabe in mmol/l (Milli-Mol pro Liter) als verbindlich festgesetzt.
Das entspricht auch den im technischen und naturwissenschaftlichen Bereich allein gültigen SI-Einheiten. Eine Umrechnung von °dH in mmol/l ist wegen des möglicherweise schwankenden Gehalts an Magnesium und anderen Erdalkalimetallen nicht exakt, sondern nur näherungsweise möglich.
Als groben Umrechnungsfaktor kann man bei den meisten Wässern ein Umrechnungsverhältnis von 1:0,1783 bei deutschen Härtegraden annehmen. (1 °dH entspricht rund 0,1783 mmol/l).
Bei französischen Härtegraden beträgt das Verhältnis etwa 1:0,1.