Unterbringung und Mietminderung
Eine Wasserschadensanierung im Badezimmer erfordert oft Bauarbeiten, um beispielsweise Schäden unter den Fliesen zu beheben und das Mauerwerk auszutrocknen.
Wenn das Badezimmer stillgelegt werden muss, ist das Bewohnen der Wohnung nicht mehr möglich. In diesem Fall sollte die regulierungspflichtige Versicherung unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt werden, das Unterbringungskosten für die Zeit der Sanierung anfallen.