Undichte Fugen: Problematik
Kommt es zu Rissen in den Fugen, entsteht mit der Zeit ein Wasserschaden. Das Problem: Er ist nicht sofort bemerkbar. Selbst kleinste Risse in den Fugen reichen aus, damit Wasser zum Beispiel in die Zwischendecke gelangt und dort für große Schäden sorgt. Selbst Ihrem Nachbar kann das passieren. Da geringe Mengen Wasser langsam von den Bauteilen aufgenommen werden, breitet sich der Schaden ebenso unbemerkt aus. Der Schaden macht sich durch die folgenden Anzeichen sehr spät bemerkbar:
- Wasserflecken an Wand oder Decke
- Schimmel
- es tropft von der Decke oder aus der Wand
Damit es nicht zu solchen Problemen kommt, sollten die Fugen regelmäßig gewartet werden. Die Reparatur der Fugen an sich ist nicht schwer. Dafür müssen nur die beschädigten ermittelt, entfernt und durch neue ersetzt werden. Das ist selbst für einen Handwerker ohne Vorkenntnisse möglich. Achten Sie nur darauf, dass Sie den Wasserschaden vorher sanieren, damit keine Feuchtigkeit im Gebäude verbleibt, die sich negativ auf die Struktur auswirken könnte. Das Ziehen der neuen Fugen ist der letzte Schritt, um den Boden wieder wasserdicht zu machen.
Tipps zur Versicherung
1. Fugensanierung wird nicht erstattet
Wasserschäden durch undichte Fugen werden in den meisten Fällen nicht von der Versicherung übernommen. Da die Fugen nicht zu den Folgekosten zählen, müssen Sie als Hausbesitzer oder Mieter die Kosten für die Sanierung selbst aufwenden.
2. Kosten für die Trocknung
Hier ist es immer vom jeweiligen Versicherungsunternehmen abhängig, ob die Kosten getragen werden.
3. Folgekosten
Die Folgekosten umfassen die Schäden, die durch die Rissen in den Fugen entstanden sind. In den meisten Fällen werden diese von der Versicherung bezahlt, wobei es selten Ausnahmen gibt. Sie müssen genau dokumentieren, wo die Fugen sich befinden und wie umfangreich der Wasserschaden ausfällt, damit die Folgekosten übernommen werden können. Zudem ist die Kostenerstattung abhängig davon, ob der Wasseraustritt bestimmungswidrig oder bestimmungsgemäß ist.