Regen ist fast nicht versicherbar
Während die Gebäudeversicherung, auch in der erweiterten Form einer Elementarschadenversicherung, für Wasserschäden durch Regen nur bei unverschuldeten Fällen aufkommt, springt in vielen Fällen die private oder GebäudeHaftpflichtversicherung beim jeweils anderen Geschädigten ein.