Leitungswasserschäden
Nach einem Wasserschaden stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommt. Neben der Gebäudeversicherung kann auch die private oder Gebäudehaftpflicht- und die Hausratversicherung zuständig sein.
Welche Versicherung bei Wasserschaden einspringen muss, ist gesetzlich geregelt. Die Gebäudeversicherung deckt alle Wasserschäden ab, die mit der Wasser- und Sanitärinstallation zusammenhängen. Zudem gleicht sie nach einem Brand auch die zusammenhängende Brand- und Wasserschadensanierung einschließlich der Schäden durch Löschwasser aus.
In der Standardausführung handelt es sich bei der Gebäudeversicherung um eine reine Leitungswasserschadenversicherung. Einzige zusätzliche Leistung ist die Erstattung von Mietausfällen für den Gebäudeeigentümer infolge des Wasserschadens. Teilweise deckt die Gebäudeversicherung Sturm- und Hagelschäden ab, aus denen ebenfalls Wasserschäden resultieren können.
Erweiterte Leistungen und Prämien
Jeder umfangreichere Versicherungsschutz muss gesondert gegen Aufpreis erworben werden. Erweiterbar ist die Gebäudeversicherung auf die sogenannte Elementarschadenversicherung, die zusätzliche Schadensfälle abdeckt. Zu den erweiterbaren elementaren Schadensfällen zählen:
- Überschwemmungen und Rückstaus
- Hochwasser und Sturmfluten
- Schneedruck und Schmelzwasser
- Starkregen
- Erdabsenkungen und Erdrutsche
Wenn Erdabsenkungen oder Erdrutsche durch Leitungswasser ausgelöst werden, ist der Schaden in der Standardversion der Gebäudeversicherung enthalten. Die Prämien für den zusätzlichen Leistungsumfang variieren und setzen sich zusammen aus:
- geografische Lage des Gebäudes
- Nähe von Gewässern
- Grundwasserspiegel
- meteorologische Situation
- Alter und Zustand des Gebäudes
Sowohl in der Standard- als auch in der erweiterten Form hängen die Prämien auch von der Leitungswasserhärte ab. Die in der Gebäudeversicherung enthaltenen Leistungen bei Brandschäden, Blitzeinschlag, Explosionen und Abstürze bemannter Flugkörper haben einen stärkeren Einfluss auf die erhobenen Prämien.
Elementarversicherung und Politik
Die Erweiterung der Gebäudeversicherung zu einer Elementarschadenversicherung wird fast ausschließlich als Gesamtpaket angeboten. Modulares „Zusammenbauen“ eines individuellen Versicherungspakets ist nicht möglich. Daher sind viele Gebäude auf Bergen auch gegen Sturmfluten versichert und viele Inselbewohner brauchen Schäden durch Lawinenabgänge nicht fürchten.
Insbesondere durch die Hochwasserschäden in Deutschland in den letzten Jahren entstand eine politische Diskussion über eine verpflichtende Versicherung gegen Elementarschäden. Vorläufig hat das Europäische Parlament dagegen entschieden und entspricht damit nicht der politischen Absicht der deutschen Regierung.
Gefährdungsklassen
Im Zuge der zunehmenden Wasserschäden durch Hochwasser, Überschwemmungen und Starkregenfälle wurden durch die Versicherungswirtschaft vier Gefahrenzonen definiert. Die Einstufung hat weiteren Einfluss auf die Versicherungsprämien. Die Stufen bestehen aus vier Gefährdungsklassen (GK).
- GK 1, einmaliges Hochwasser in zehn Jahren
- GK 2, einmaliges Hochwasser in zehn bis fünfzig Jahren
- GK 3, einmaliges Hochwasser in fünfzig bis 200 Jahren
- GK 4, einmaliges Hochwasser seltener als alle 200 Jahre