Mündliche und schriftliche Form
Da im Zuge zur späteren Regulierung des Wasserschadens jede Versicherung formale Fehler dazu nutzen kann, nicht zu zahlen, sollte das Melden des Wasserschadens auf dem Schriftweg und fernmündlich erfolgen.
Hierzu reicht eine E-Mail als flankierende Meldung, die bestenfalls schon einige erste Bilder der Dokumentation mitliefert. In der mündlichen Meldung sollte um eine umgehende schriftliche Bestätigung gebeten und als Ausdruck aufbewahrt werden.