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Themenbereich: Wasserschaden

Wasserschaden - wer haftet?

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Wer für den Wasserschaden haftet, hängt vor allem vom Verursacher ab Foto: Monkey Business Images/Shutterstock

Wasserschaden - wer haftet?

Nach einem Wasserschaden kommt sofort die Frage auf, wer die Kosten für die Sanierung trägt? Wer muss zahlen? Wichtig ist dabei zu wissen, wer der Verursacher ist, da über dessen Versicherungen der Großteil der Finanzierung abläuft. Ist die Ursache und somit der Verursacher unklar, erschwert es die Finanzierung der Sanierungskosten.

Verursacher

Bevor Sie, Ihr Nachbar oder Vermieter Ihre Versicherungen kontaktieren, muss zuvor geklärt werden, wer der Verursacher ist. In vielen Fällen ist es klar, zum Beispiel wenn Wasser durch Ihre Decke tropft, weil der Nachbar aus Versehen seine Waschmaschine nicht richtig angeschlossen hat. In diesem Fall ist er der Verursacher. Falls Sie aus Versehen Ihr Waschbecken überlaufen lassen oder eine Vase umwerfen und Ihr Parkett ist durchnässt, sind Sie der Verursacher.

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Falls es nicht klar ist, wer der Verursacher ist, können Situationen wie ein Rohrbruch oder Naturgewalten vorliegen, auf die die Bewohner keinen Einfluss hatten. In diesem Fall ist keiner der Verursacher und ausschließlich die Gebäudeversicherung kommt zum Einsatz. Sind Sie sich nicht sicher, wer der Verursacher ist oder ist dies ein Streitthema, muss ein Fachmann engagiert werden. Professionelle Hilfe ist in solchen Fällen wichtig, da Profis problemlos das Leck orten.

Versicherung

1. Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist wichtig, wenn Sie der Verursacher sind und der Wasserschaden fremde Wohnräumlichkeiten betrifft. Sie übernehmen dann über Ihre Haftpflicht die Kosten für die Sanierung. Falls der Schaden Sie betrifft und der Nachbar ist der Verursacher, muss dessen Haftpflicht bezahlen.

2. Hausratsversicherung

Die Hausratsversicherung ersetzt den Wert Ihres Hab und Guts, wenn Sie selbst nicht der Verursacher waren. Wären Sie der Verursacher, müssen Sie zum Beispiel Ihre Möbel aus eigener Kasse ersetzen.

3. Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung trägt die hauptsächlichen Kosten für einen Schaden am Mauerwerk oder anderen Strukturen, die direkt zum Gebäude gehören. Wenn zum Beispiel ein Rohrbruch den Wasserschaden im Haus verursacht, trägt die Gebäudeversicherung des Eigentümers den Schaden. Verursacher ist hier niemand, außer es wurde festgestellt, das der Rohrbruch absichtlich eingeläutet wurde.

Falls ein Schaden durch Naturgewalten, zum Beispiel durch Regenschauer, entsteht, zahlt die Elementarversicherung. Elementarversicherungen können nur zusammen mit einer Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.

DS
Artikelbild: Monkey Business Images/Shutterstock
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