Verursacher
Bevor Sie, Ihr Nachbar oder Vermieter Ihre Versicherungen kontaktieren, muss zuvor geklärt werden, wer der Verursacher ist. In vielen Fällen ist es klar, zum Beispiel wenn Wasser durch Ihre Decke tropft, weil der Nachbar aus Versehen seine Waschmaschine nicht richtig angeschlossen hat. In diesem Fall ist er der Verursacher. Falls Sie aus Versehen Ihr Waschbecken überlaufen lassen oder eine Vase umwerfen und Ihr Parkett ist durchnässt, sind Sie der Verursacher.
Falls es nicht klar ist, wer der Verursacher ist, können Situationen wie ein Rohrbruch oder Naturgewalten vorliegen, auf die die Bewohner keinen Einfluss hatten. In diesem Fall ist keiner der Verursacher und ausschließlich die Gebäudeversicherung kommt zum Einsatz. Sind Sie sich nicht sicher, wer der Verursacher ist oder ist dies ein Streitthema, muss ein Fachmann engagiert werden. Professionelle Hilfe ist in solchen Fällen wichtig, da Profis problemlos das Leck orten.
Versicherung
1. Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist wichtig, wenn Sie der Verursacher sind und der Wasserschaden fremde Wohnräumlichkeiten betrifft. Sie übernehmen dann über Ihre Haftpflicht die Kosten für die Sanierung. Falls der Schaden Sie betrifft und der Nachbar ist der Verursacher, muss dessen Haftpflicht bezahlen.
2. Hausratsversicherung
Die Hausratsversicherung ersetzt den Wert Ihres Hab und Guts, wenn Sie selbst nicht der Verursacher waren. Wären Sie der Verursacher, müssen Sie zum Beispiel Ihre Möbel aus eigener Kasse ersetzen.
3. Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung trägt die hauptsächlichen Kosten für einen Schaden am Mauerwerk oder anderen Strukturen, die direkt zum Gebäude gehören. Wenn zum Beispiel ein Rohrbruch den Wasserschaden im Haus verursacht, trägt die Gebäudeversicherung des Eigentümers den Schaden. Verursacher ist hier niemand, außer es wurde festgestellt, das der Rohrbruch absichtlich eingeläutet wurde.
Falls ein Schaden durch Naturgewalten, zum Beispiel durch Regenschauer, entsteht, zahlt die Elementarversicherung. Elementarversicherungen können nur zusammen mit einer Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.