Stromzähler einbauen
Für den Einbau eines Stromzählers ist immer der Messstellenbetreiber zuständig. Das ist im Regelfall auch gleichzeitig der örtliche Netzbetreiber. Achtung: Der örtliche Netzbetreiber ist nicht zwangsläufig Ihr Stromlieferant. Den Stromlieferanten wählen Sie selbst und schließen einen Vertrag mit ihm über die Lieferung Ihres Stroms ab. Sie entscheiden, ob Sie Ökostrom beziehen möchten, geben Ihren voraussichtlichen Verbrauch etc. dort an.
Wenn Sie keinen Stromlieferanten beauftragen, übernimmt der örtliche Netzbetreiber die Versorgung. Hier können allerdings recht hohe Stromkosten auf Sie zukommen.
Auch den Betreiber Ihrer Messstelle können Sie selbst auswählen: Sie haben jederzeit das Recht, statt des örtlichen Netzbetreibers eine externe Firma mit dem Betrieb Ihrer Messstelle zu beauftragen.
Vorbereitende Arbeiten
Treten Sie rechtzeitig mit Ihrem Messstellenbetreiber in Kontakt. Erkundigen Sie sich, welche Voraussetzungen für den Einbau des Stromzählers geschaffen werden müssen. Hauseigentümer sind für einen geeigneten Zählerschrank zuständig. Die Kosten für den Einbau des Stromzählers selbst trägt dagegen der Messstellenbetreiber. Den Zähler selbst „mieten“ Sie bei Ihrem Messstellenbetreiber. Dafür wird eine jährliche Gebühr fällig.
Diese Gebühr wird normalerweise über Ihren Stromlieferanten abgerechnet. Sie müssen sich also nicht mit Ihrem Messstellenbetreiber in Verbindung setzen, um die Kosten für den Stromzähler abzurechnen.
Beauftragen Sie in jedem Fall mit Arbeiten rund um den Stromzähler einen Fachbetrieb. Hier sind einige Vorschriften zu beachten, die Sie als Laie nicht unbedingt überblicken können. Der Einbau des Zählers selbst wird vom Messstellenbetreiber beauftragt. Der Termin für den Einbau wird Ihnen drei Monate im Voraus mitgeteilt.