Wert der Immobilie
Der Verkehrswert einer Immobilie ist gleichzeitig die Grundlage für die Kosten des Wertgutachtens. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist für die Kostenberechnung der Gutachterleistung die Basis.
Bei Objekten bis etwa 400.000 Euro Wert werden die Honorarkosten zwischen 1.200 und 2.000 Euro liegen. Es hängt jedoch auch von den weiteren Gegebenheiten ab, wie tief der Hausbesitzer in die Tasche greifen muss.
Fakten, die den Kostensatz erhöhen können
Wenn der Sachverständige sich lange in die Umstände einlesen und einarbeiten muss, die mit einer Immobilie in Verbindung stehen, dann verteuert sich das Wertgutachten natürlich stark. Je unübersichtlicher die bisherige Lage ist, desto schwieriger wird eine Einschätzung.
- Überwegerecht
- Niesbrauch
- Wohnrecht
- Erbpacht
- bestehende Mietverhältnisse
- Sanierungsbedarf
- fehlende Baugenehmigungen
- fehlende Grundbucheintragungen beispielsweise für Anbauten
Inoffizielles Gutachten für private Verwendung
Möchte ein Hausbesitzer lediglich einen ungefähren Wert wissen, damit er zum Beispiel die Immobilie an eines seiner Kinder übergeben kann oder um das Haus selbst auf den Markt zu bringen, dann kann ein Kurzgutachten erstellt werden.
Abrechnung nach Aufwand
Viele Sachverständige bieten ein derartiges Kurzgutachten nach Aufwand an. Der Hausbesitzer sollte aber unbedingt klären, wie hoch die Kosten für das Gutachten ungefähr werden. Die meisten Sachverständigen geben Preise ab 500 Euro für diese Gutachten an.
Muss jedoch beispielsweise ein Überwegerecht auf dem Grundstück oder ein Wohnrecht mit in die Berechnung einbezogen werden, wird die Rechnung sicherlich erheblich höher ausfallen.