Keine Toilette bei der Badsanierung – Mietminderung berechtigt?
Steht Ihnen in einer Mietwohnung während einer vom Vermieter in Auftrag gegebenen Badsanierung keine Toilette zur Verfügung, kann eine Mietminderung berechtigt sein. Es hängt vor allem davon ab, wie lange das WC unzugänglich bleibt. Schließlich macht es einen Unterschied, ob es nur um ein paar Stunden oder mehrere Tage geht.
Grundsätzlich haben Sie jedoch das Recht, eine Mietminderung durchzusetzen, wenn das Badezimmer auf Vermieterwunsch saniert wird und die Toilette sowie gegebenenfalls auch andere Sanitärobjekte währenddessen nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar sind.
Badsanierung, keine Toilette – wie die Mietminderung durchsetzen?
Möchten Sie wegen der Badsanierung und der damit verbundenen Unzugänglichkeit der Toilette eine Mietminderung durchsetzen, so schreiben Sie einen entsprechenden Brief an den Vermieter. Darin legen Sie die Unzumutbarkeit der Umstände dar und erklären, dass Sie die Mietzahlung bis zur Beendigung der Umbaumaßnahmen um einen bestimmten Betrag kürzen werden.
Hinweis: Im Internet sind verschiedene Vorlagen für ein solches Schreiben herunterladbar. Wählen Sie ein geeignetes Muster aus und passen Sie die Details an Ihre individuelle Situation an.
Wie hoch kann die Mietminderung bei nicht nutzbarem WC ausfallen?
Ist während der Badsanierung einzig die Toilette über einen längeren Zeitraum nicht nutzbar, können Sie eine Mietminderung von 10 % veranschlagen. Stehen darüber hiaus auch andere sanitäre Anlagen, sprich die Dusche und/oder Badewanne, nicht zur Verfügung, sind sogar bis zu 25 % denkbar, wie verschiedene Gerichtsurteile zeigen.
Aber: Seien Sie sich bewusst, dass der Vermieter die Mietminderung ablehnen und vor Gericht gehen kann.
– Badrenovierung ist durch eigenes Verschulden erforderlich
– Toilette ist nur für wenige Stunden nicht nutzbar
– Vermieter stellt von sich aus ein Ersatz-WC zur Verfügung