Pfand höher als Neupreis
Zu tauschfähigen Europaletten gehören neue, neuwertige und gebrauchte und lizenziert reparierte Exemplare. Eine neue Europalette hat einen durchschnittlichen Buchwert von rund zehn Euro. Das vom Eigentümer erhobene Pfand wird meist zwischen 25 und dreißig Euro angesetzt. Grundsätzlich wird das Pfand fällig, wenn Europaletten abgegeben werden. So kann, sofern nicht anders vereinbart, jede verkehrsfähige Europalette von jedem Abgebenden zum angegebenen Pfandpreis angenommen werden.
Das Pfand liegt im Normalfall deutlich über den Angeboten, die An- und Rückkäufer machen. Daher ist beim Pfand für Europaletten oft eine Ausschlussklausel in den Frachtpapieren vermerkt. Sie spezifiziert die Annahme gegen Pfand nur für exakt die Anzahl Europaletten, die ausgehändigt wurden. Seltener, aber auch statthaft, ist die schriftlich vereinbarte ausschließliche Rücknahme genau der physischen Exemplare, die ausgehändigt wurden.
Abschlag für Nutzung möglich
Bei der Frage, was Europaletten kosten, muss neben dem „inneren“ Wert der Palette zusätzlich der Verkehrswert berücksichtigt werden. Eine Schwierigkeit taucht im Pfandsystem auf, wenn sich durch den Umlauf die Klassifizierung der Europaletten ändert. Eine neue Europalette ist nach dem ersten Rücklauf neuwertig und nach zwei weiteren Umläufen wird sie als tauschfähig bezeichnet.
Im Normalfall wird das Pfand auf gleiche beziehungsweise gleichwertige Europaletten angewendet. Wenn ein Wertverlust durch den Gebrauch durch Umklassifizierung entsteht, wird dieser meist durch erhöhte Pfandsummen ausgeglichen.
Nicht unüblich und in einem vorgegebenen Rahmen ist ein anteiliger Einbehalt des Pfands. Als angemessen bezeichnet die European Pallet Association e.V. (EPAL) fünf Prozent vom Zeit- beziehungsweise Pfandwert der Europalette. Wichtig ist die schriftliche Fixierung aller Tausch- und Pfandmodalitäten in den Frachtpapieren.