Entstehung von Quellwasser
Quellwasser speist sich aus tief unter der Erde gelegenen Reservoirs. Diese Reservoirs schützen das Wasser vor Verschmutzungen.
In der Regel handelt es sich um Oberflächenwasser, das durch die oberflächlichen Gesteinsschichten gesickert ist, und sich in unterirdischen Becken abgelagert hat. Das kann fallweise auch schon vor sehr langer Zeit geschehen sein.
Quellwasser hat also im Allgemeinen nichts mit natürlichen Wasserquellen zu tun, sondern ist vorwiegend unterirdisches Wasser.
Artesische Quellen
Artesische Quellen sind Quellen, die aus einer tiefer liegenden Schicht der Erdkruste entspringen und sich durch darüber liegende Schichten ihren Weg an die Oberfläche gebahnt haben.
Sie stehen unter Druck und gelangen deshalb mit der Zeit bis zur Oberfläche. Es handelt sich bei Wasser aus artesischen Quellen ebenfalls um sehr reines Wasser, das geschützt in tiefen Schichten des Bodens lagert. Es kann ebenfalls bereits sehr alt sein.
Vorkommen artesischer Quellen
Die Entstehung artesischer Quellen kann fallweise auch mit geologischen Verwerfungen in Zusammenhang stehen. Sehr häufig findet man artesische Quellen bei kalksteinhaltigen Oberflächenschichten. Vor allem am Rand des Thüringer Waldes und des Harzes entspringen sehr viele artesische Quellen.
Reinheit von Quellwasser
Durch die Lagerung tief unter der Oberfläche ist das Quellwasser gegen Verschmutzungen gut geschützt. Auf seinem Weg durch die oberen Gesteinsschichten wurde das Quellwasser bis zur Einlagerung im Sammelbecken mehrfach gefiltert, und ist deshalb sehr rein.
Anders als Heilwasser enthält es im Regelfall jedoch keinen erhöhten Mineraliengehalt und hat damit keine nachgewiesene gesundheitliche Wirkung. Es ist im Vergleich zu Leitungswasser nur besonders rein.
Vorschriften für Quellwasser
Quellwasser wird von der Trinkwasserverordnung nicht erfasst. Die geltenden Vorschriften für Quellwasser finden sich dagegen in der Mineral- und Tafelwasserverordnung (Min/TafelWV).
Grundlage dafür ist aber eine EU-Richtlinie (2009/54/EG), die sowohl Gewinnung als auch Handel mit natürlichem Mineralwasser regelt. Sie gilt einheitlich in ganz Europa und enthält gegenüber nationalem Recht vorrangige Bestimmungen.
Diese sieht unter anderem vor, dass Quellwasser von natürlicher Reinheit sein muss. Um als Quellwasser zu gelten, muss das Wasser bestimmte Kriterien erfüllen:
- Temperatur der Quelle
- Zusammensetzung des Wassers
- allgemeine, festgelegte Merkmale
Diese Werte müssen sehr genau den festgelegten Vorgaben entsprechen. Sie dürfen in einem sehr engen Rahmen schwanken, da das bei natürlich vorkommendem Wasser nicht vermeidbar ist. Vor allem die mikrobiellen Vorgaben (Bakterien im Trinkwasser) sind strenger als für Trinkwasser.
Zulässige Behandlung von Quellwasser
Vor dem Abfüllen darf Quellwasser behandelt werden, die zulässigen Möglichkeiten dazu sind aber eingeschränkt. Es darf enteisent und entschwefelt werden, wenn es sich dabei um die Entfernung von flüchtigen Verbindungen im Wasser handelt. Die Entfernung darf nur mit physikalischen Methoden erfolgen.
Eine Ozonierung ist unter bestimmten Umständen zulässig, um Gesteinsbestandteile aus dem Wasser zu entfernen. Der Kohlensäuregehalt des Wassers darf mit zugelassenen Methoden verändert werden.
Bestimmte Stoffe dürfen außerdem durch genehmigte Verfahren entfernt werden:
- Mangan
- Arsen und
- Fluorid
Zugelassene Bezeichnungen
Quellwasser muss nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung als „natürliches Mineralwasser“ bezeichnet werden. Die Bezeichnung „Sprudel“ ist nur für Wässer mit einem natürlichen Kohlendioxidgehalt von mehr als 250 mg/l zulässig. Sie werden fallweise auch „Säuerling“ oder „Sauerbrunnen“ genannt.
Unterschiede zwischen Quellwasser und Heilwasser
Quellwasser ist ein Lebensmittel, Heilwasser ist dagegen ein Arzneimittel. Es fällt damit unter das Arzneimittelgesetz.
Quellwasser hat in der Regel einen höheren Mineraliengehalt wie Leitungswasser, allerdings bei weitem nicht so hoch wie bei Heilwässern.
Sowohl bei Quellwasser als auch bei Heilwasser müssen die Quellen amtlich bestätigt sein, und anerkannt werden, bevor abgefüllt werden darf. Die Prüfungen werden bei Quellwasser und bei Heilwasser von unterschiedlichen Behörden vorgenommen, und es wird auf unterschiedliche Art und Weise geprüft. Die Vorgaben für Heilwasser sind die strengsten bei allen Wassersorten.
Für Quellwasser gibt es nach aktuellem Stand 815 amtlich zugelassene Quellen in Deutschland. Bei Heilwasser sind es nur 60.
Einteilung von Quellwasser nach seinem Mineraliengehalt
Die Einteilung von Quellwasser ist an die Einteilung der Heilwasserquellen angelehnt.
- Chlorid-Wässer
- Hydrogencarbonat-Wässer
- Sulfat-Wässer
Die Vorgaben für den Mineraliengehalt sind wegen der geforderten heilkräftigen Wirkungen bei Heilwassern deutlich höher. So liegt etwa der Sulfatanteil für eine heilkräftige Wirkung bei mindestens 1.200 mg/l, während die meisten natürlichen Mineralwässer im Bereich von 100 und 300 mg/l aufweisen.
Mögliche Verschmutzungen bei Quellwasser
Trotz der geforderten Reinheit werden immer wieder Verschmutzungen bei Mineral- und Quellwässern festgestellt.
Radioaktivität
Vor allem der Urangehalt ist in einzelnen Quellen sehr hoch. Uran kann die Nieren schädigen. Die Belastung ist jedoch vergleichsweise gering. So entsprechen 50 Liter des am stärksten belasteten Wasser bei einem Säugling ungefähr der Strahlenbelastung eines einzelnen Langstreckenflugs.
Verschmutzung durch Stoffe
Durch den Einsatz von Pestiziden können fallweise geringfügige Reste auch im Mineralwasser zurückbleiben. Der Grenzwert liegt bei 0,05 µg/l für alle Stoffe zusammengenommen. Bei Trinkwasser wird dagegen nach dem Nullprinzip (Nachweisgrenze) geprüft.
Für künstliche Süßstoffe, die in Kläranlagen nicht ausgefiltert werden, wie Cyclamat und Acesulfam, wurde kürzlich ein Nachweis in einzelnen Quellen geführt. Einen gültigen Grenzwert gibt es bislang nicht.