Ein Mieter benötigt einen Briefkasten
Zwar kann ein Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses zum Beispiel bei einem frei stehenden Haus seinen Mieter dazu verpflichten, sich selbst einen Briefkasten zu kaufen. Doch in einem Mehrfamilienhaus gehört der Briefkasten zur Mietsache und muss entsprechend nutzbar sein. Dafür muss der Vermieter sorgen.
Die Gerichte haben den Mietern hier bereits häufiger Mietminderungen gestattet, wenn der Briefkasten zum Beispiel deutlich kleiner als die übliche DIN für Briefkästen war. Auch die Schlitzbreite und die Regendichtigkeit sind wichtige Aspekte, die zu einer Mietminderung führen können.
- Briefkasten nicht wasserdicht – Mietminderung von 1 Prozent
- Briefkasten nicht vorhanden oder stark beschädigt – Mietminderung des Mieters akzeptiert
- Briefkasten unsicher und nicht verschließbar – Mietminderung von 3,5 Prozent
Briefkastenpflicht
Es geistern immer wieder Gerüchte um eine Briefkastenpflicht durch die Lande. Vor allem im Netz kochen da die Emotionen hoch. Tatsächlich gibt es für Privathäuser keine Pflicht, einen Briefkasten aufzuhängen. Allerdings ist das natürlich im eigenen Interesse. Im schlimmsten Fall müsste man sonst die amtlichen Bekanntmachungen beim Amtsgericht regelmäßig prüfen, um zu sehen, ob vielleicht von einem Gerichtsvollzieher eine Zustellung erfolgt ist.
Der Gerichtsvollzieher kommt nämlich nicht nur dann ins Haus, wenn er Geld eintreiben möchte. Er stellt auch amtliche Schreiben zu, wenn der Empfänger zum Beispiel keinen Briefkasten hat. Sogar Privatleute können gegen einen recht geringen Obolus den Gerichtsvollzieher nutzen, um einen Brief zustellen zu lassen.
Amtsgericht
Mal ehrlich, wer von uns hat sich in den letzten Jahren die Aushänge beim Amtsgericht angeschaut? Ein Aushang bleibt dort in der Regel nur für vier Wochen hängen, bis er als zugestellt gilt.