Theoretisch 17 Holzarten verfügbar
Eine Europalette aus Eichenholz, Edelkastanie oder Ahorn zu finden, wird sehr schwierig sein. Nahezu alle Europaletten werden aus den günstigeren Nadelgehölzen Tanne, Fichte und Kiefer gefertigt. Zugelassen sind allerdings insgesamt 17 Holzarten, wovon Lärche und Hemlock die Nadelgehölze komplettieren.
Laut der offiziellen Norm UIC 435-2 sind außerdem folgende zwölf Laubgehölze als Material zugelassen: Ahorn, Akazie, Aspe, Birke, Buche, Edelkastanie, Eiche, Erle, Esche, Pappel, Platane und Ulme. Alle Hölzer dürfen für alle Bauteile einer Europalette genutzt werden. Einzige Ausnahme sind Espen- und Pappelholz, die nicht als quer liegende Haltebretter unter den Deckbrettern verbaut werden dürfen.
Feuchtigkeitsgewicht ausschlaggebend
Der übliche Herstellungszustand neuer Europaletten wird als sägerau bezeichnet. Als Bewertungskriterium für die Zulassung der Holzarten gilt das Verhalten des Materials bei Feuchtigkeit. Die Palettenbretter dürfen im nassen und vollgesogenen Zustand 22 Prozent des Gewichts bei trockenem Holz nicht überschreiten. Bis 26 Prozent wird die Tauglichkeit zur Weiterverwendung geprüft. Ab 26 Prozent höherem Gewicht durch Nässe wird die Europalette als nicht mehr verkehrsfähig aussortiert.
Beim Kauf von Europaletten von ausländischen Anbietern muss neben den Bestimmungen zu den Maßen auf die Holzart geachtet werden. Viele Anbieter insbesondere aus dem osteuropäischen Bereich verwenden nicht zugelassene Gehölze. Auch wenn alle anderen Kriterien die Anforderungen erfüllen, führt die falsche Holzart zum Ausschluss aus dem EPAL-Tauschsystem.
Anderes Holz bei Einwegpaletten
Europaletten bestehen aus Holzarten, die alle problemlos entsorgt werden können. Die in der Regel unbehandelten Bretter und Klötze können ohne giftige Emissionen verbrannt werden. Wenn das Holz einer weiteren Verwendung zugeführt werden soll, muss die standardisierte Anzahl von 78 Nägeln (in Ausnahmefällen 81 Nägel), aus der Europalette entfernt werden.