Wie sieht die Rechtslage bei fremden Hunden aus?
Wenn immer wieder Hunde von Nachbarn oder anderen Fremden an die Hauswand pinkeln, kann man sich tatsächlich rechtlich dagegen vorgehen. Denn auch wenn der Hund seine Notdurft verrichten muss, ist es Sache der Halter zu kontrollieren, wo das Tier seine Blase entleert. Folgende Rechtsmittel kommen in Betracht:
- Schadenersatzforderung,
- Unterlassungsverfügung,
- Anzeige,
- Einschalten des Ordnungsamts.
Die ersten drei Optionen kommen vor allem dann in Frage, wenn nur die Hunde einer Person für das Problem verantwortlich sind. Denn diese ist dann theoretisch verpflichtet, für die Beseitigung der entstandenen Schäden aufzukommen. Dazu müssen Sie aber einwandfrei nachweisen, dass genau diese Hunde verantwortlich sind und dass der Schaden überhaupt durch den Hundeurin entstanden ist. Einfacher kann es sein, eine Unterlassungsverfügung zu erwirken, die die betreffende Person verpflichtet, ihre Hunde von dem entsprechenden Grundstück fernzuhalten.
Theoretisch kommt sogar eine Anzeige wegen Sachbeschädigung gegen Hundehalter in Betracht, wenn diese wissen, dass die Hunde an die Hauswand pinkeln und nichts dagegen unternehmen. Entsprechende Gerichtsurteile gibt es allerdings nicht. Gerade bei Nachbarn ist es nicht ratsam, Polizei oder Gerichte einzuschalten. Hier ist es besser, zunächst eine Schiedsperson aufzusuchen. Pinkeln verschiedene Hunde an die Hauswand, melden Sie dies dem Ordnungsamt. Dieses wird dann verstärkt in der Gegend kontrollieren.
Lässt sich die Wand vor Hunden schützen?
Die Wand selbst kann durch bauliche Maßnahmen nicht ausreichend vor Hundeurin geschützt werden. Ein erneutes Abdichten bringt meist wenig, da Urin sehr aggressiv ist. Es gibt spezielle Lacke, bei denen der Urin stark zurückspritzt. Das soll den Hund dauerhaft abschrecken, da er beim Urinieren nass wird und die Wand mit der Zeit meidet. Eine hübsche Variante kann es sein, Rosenbüsche oder andere dornige Pflanzen vor die Wand zu setzen, um die Hunde abzuschrecken.